Wie ÖBV-Generalsekretär Martin Maresch betonte, sei man Rumpler mit einer Melde-Nachfrist sogar "entgegengekommen". Und er verwies auf Mraovic: "Der fährt zum Qualiturnier und hat auch den Haftungsausschluss unterschrieben". Rumplers Rechtsvertreter Johannes Reisinger sprach freilich von "unzulässigen Einschränkungen des Nominierungsanspruches" seines sportlich für das Turnier qualifizierten Mandanten und kündigte an, eine einstweilige Verfügung erwirken zu wollen.
Der Anwalt vertritt auch Deshire Kurtaj in mittlerweile mehreren bei Gericht anhängigen Fällen, darunter auch strafrechtlichen Sachen. Kurtaj, Rumpler und Umar Dzambekov hatten sich mit dem Verband und Trainer Nader verkracht, dem sie u.a. Mobbing, Sexismus und finanzielle Malversationen vorwerfen. Wegen der auch medial transportierten Vorwürfe klagte Nader Kurtaj, zudem könnte der relativ neue Tatbestand des Cybermobbing untersucht werden. Ein Disziplinverfahren im ÖBV gegen die Athleten, die vorübergehend sogar suspendiert waren, ist noch schwebend.