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Rumpler will gegen Nichtnominierung vorgehen

Marcel Rumpler will gegen seine Nichtnominierung für Olympiaquali vorgehen

Rumpler will gegen Nichtnominierung vorgehen Foto: © GEPA

Boxer Marcel Rumpler will gegen seine Nichtnominierung für die Olympia-Qualifikation von 4. bis 8. Juni in Paris mit einer einstweiligen Verfügung vorgehen.

Das bestätigte der Anwalt des Niederösterreichers am Freitag gegenüber der APA. Mit Aleksandar Mraovic wurde ein anderer Athlet laut Angaben des Österreichischen Boxverbandes (ÖBV) für das Paris-Turnier nominiert, nachdem er gewisse Bedingungen erfüllt habe.

Der Verband, mit dem sich Rumpler überworfen hat, gab für sein Vorgehen mehrere Gründe an.

Rumpler stehe seit Oktober nicht mehr in ordentlichem Trainingsbetrieb und habe keinerlei diesbezügliche Berichte an die sportliche Direktion des Verbands abgeliefert, zudem sei er seit seinem Austritt beim "Bounce"-Club von Nationaltrainer Daniel Nader nicht mehr Mitglied eines Vereins und damit auch des Verbands.

Und man forderte eine Haftungsausschlusserklärung von Rumpler, schließlich wisse man ja über seinen Zustand nicht genau Bescheid. Diese habe es jedoch nicht gegeben.

Wie ÖBV-Generalsekretär Martin Maresch betonte, sei man Rumpler mit einer Melde-Nachfrist sogar "entgegengekommen". Und er verwies auf Mraovic: "Der fährt zum Qualiturnier und hat auch den Haftungsausschluss unterschrieben". Rumplers Rechtsvertreter Johannes Reisinger sprach freilich von "unzulässigen Einschränkungen des Nominierungsanspruches" seines sportlich für das Turnier qualifizierten Mandanten und kündigte an, eine einstweilige Verfügung erwirken zu wollen.

Der Anwalt vertritt auch Deshire Kurtaj in mittlerweile mehreren bei Gericht anhängigen Fällen, darunter auch strafrechtlichen Sachen. Kurtaj, Rumpler und Umar Dzambekov hatten sich mit dem Verband und Trainer Nader verkracht, dem sie u.a. Mobbing, Sexismus und finanzielle Malversationen vorwerfen. Wegen der auch medial transportierten Vorwürfe klagte Nader Kurtaj, zudem könnte der relativ neue Tatbestand des Cybermobbing untersucht werden. Ein Disziplinverfahren im ÖBV gegen die Athleten, die vorübergehend sogar suspendiert waren, ist noch schwebend.

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