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Coronavirus: Das darfst du (nicht) am Golfplatz

Golfverband gibt neue Regeln für die Wiedereröffnung der Golfplätze heraus:

Coronavirus: Das darfst du (nicht) am Golfplatz Foto: © GEPA

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Ab 1. Mai darf wieder Golf gespielt werden! Allerdings unter neuen Regeln, was das Verhalten am Golfplatz anbelangt.

Österreichs Golfclubs haben am Mittwochabend die Covid-19-Verordnung des Österreichischen Golfverbandes (ÖGV) per Mail erhalten. Damit kennen nun auch Hobbygolfer die Regeln für die Birdie-Jagd, wenn sie wieder ihren Sport betreiben dürfen.

Es gibt etwa strikte Tee-Times. Auch die Dinge, die am Platz angegriffen werden dürfen, sind festgelegt. Eine Änderung greift auch in das Spielgeschehen ein.

Die Richtlinien im Überblick:

  • Es muss etwa zwingend beim Club vorab eine Tee Time reserviert werden. Diese Startzeiten sind zwingend einzuhalten, um Gruppenbildungen zu vermeiden. Auf der Plattfom TeeOnline werde deshalb ein Pop-up programmiert, wo der Buchende zu bestätigen hat, dass weder er selbst noch die Flight-Partner Krankheitssymptome aufweisen. Aufgrund des zu erwarteten Ansturms nach der Corona-Zwangspause werden auch weiterhin Flights mit vier Spielern möglich sein. Dabei sind selbstverständlich die Abstandsregeln strikt einzuhalten und "Begleitpersonen" nicht erlaubt.

 

  • Golfcarts werden desinfiziert und dürfen nur alleine bzw. mit im selben Haushalt lebenden Personen benützt werden.

 

  • Rechen bei Bunkern wurden entfernt. Sollte ein Ball in einem solchen Hindernis landen, darf mit Besserlegen gespielt werden.

 

  • Die Fahnen am Grün müssen stecken bleiben, um eine Kontamination durch Kontakt zu vermeiden.

 

  • Nach Beendigung der Runde ist die Sportanlage unverzüglich zu verlassen. Golfunterricht kann unter Einhaltung der Abstandsregeln stattfinden, auch Übungsanlagen stehen unter Einhaltung des Mindestabstands und der Hygienemaßnahmen (Desinfektion) zur Verfügung.

 

  • Garderoben sowie Toiletten dürfen geöffnet werden, allerdings muss die für den Handel geltende Regelung von maximal einer Person auf 20 Quadratmetern eingehalten werden.

 

  • Letztere gilt auch für Clubhäuser, Sekretariate oder Pro Shops, die nur mit Mundschutz betreten werden dürfen. Das arbeitende Personal in diesen Räumlichkeiten muss zusätzlich durch Plexiglasscheiben geschützt werden.

 

  • Duschen, Sauna, Fitness- und Wellnessbereiche und alle anderen Nassräume bleiben geschlossen.

 

  • Club-Restaurants dürfen erst ab 15. Mai unter Einhaltung der Gastronomieverordnung wieder öffnen. Bis zu diesem Datum ist auch der Turnierbetrieb ausgesetzt.

 

  • Kinder- und Jugendturniere wird es laut ÖGV, der aktuell den entsprechenden Kalender überarbeitet, voraussichtlich erst ab 1. Juli wieder geben.

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