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50.000 Euro Entschädigung für Schumacher

Hamburger Gericht verurteilt Zeitschrift wegen falscher Schlagzeilen über F1-Legende:

50.000 Euro Entschädigung für Schumacher

Die Zeitschrift "Bunte" muss Michael Schumacher wegen Verletzung seiner Persönlichkeitsrechte eine Entschädigung in Höhe von 50.000 Euro zahlen.

Zu diesem Urteil kommt die Pressekammer des Hamburger Landgerichts am Freitag. Außerdem muss das deutsche Medium die Prozesskosten zu 65 Prozent und die Abmahnkosten in Höhe von 950 Euro tragen.

Die "Bunte" hatte im Dezember 2015, zwei Jahre nach dem schweren Skiunfall des siebenfachen Formel-1-Weltmeisters, auf ihrer Titelseite berichtet: "Es ist mehr als ein Weihnachtswunder - Michael Schumacher kann wieder gehen."

Die Vorsitzende Richterin Simone Käfer sagt: "Die Kammer geht davon aus, dass diese Aussage unwahr ist."

Der frühere Rennfahrer könne jetzt nicht gehen, warum habe er es vorher können sollen? Das Gericht habe sich aber davon überzeugt, dass die "Bunte" einen Informanten hatte. Die Zeitschrift habe recherchiert. Sonst wäre die Geldentschädigung noch höher ausgefallen.

Die Familie von Formel-1-Rekordweltmeister Schumacher hatte mindestens 100.000 Euro gefordert. Gegen das Urteil kann Berufung beim Oberlandesgericht eingelegt werden

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