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FIFA-Sperre gegen Calhanoglu - hart aber fair

Vertragsbruch und folgenschwere Fehler in Causa Calhanoglu. Gastkommentar von Christina Toth:

FIFA-Sperre gegen Calhanoglu - hart aber fair

Und wieder einmal geht ein Raunen durch den Fußball...

Hakan Calhanoglu wird wegen eines Vertragsbruchs von der FIFA für vier Monate gesperrt, das wurde nun vom Internationalen Sportgerichtshof CAS in Lausanne bestätigt. Darüber hinaus wurde eine Schadenersatzzahlung in Höhe von 100.000 EUR festgesetzt.

Richtig so, meinen die einen. Völlig überzogen, die anderen.

Wie so oft, liegt die Wahrheit wohl in der Mitte.

Trabzonspors Verstoß gegen FIFA-Transferregeln

Medienberichten zu Folge war Calhanoglu erst 17 Jahre alt, als er in der Jugendmannschaft des Karlsruher SC spielte und vom türkischen Verein Trabzonspor für die Saison 2012/2013 verpflichtet wurde. Ein Jahr, bevor der Vertrag mit dem Karlsruher SC ausgelaufen wäre.

Das war schon der erste Fehler. Denn gemäß Artikel 18 Abs 3 der FIFA-Regeln über Status und Transfer von Spielern hat ein Verein vor Aufnahme von Vertragsverhandlungen mit einem Spieler dessen aktuellen Verein zunächst schriftlich über die Verhandlungen zu informieren. Stimmt der bisherige Verein nicht zu und werden trotzdem die Verhandlungen geführt, kann dies dem neuen Verein als Anstiftung zum Vertragsbruch ausgelegt werden.

Ein Vertrag mit dem Spieler darf überhaupt erst dann unterzeichnet werden, wenn der Vertrag mit dem bisherigen Verein bereits ausgelaufen ist oder in den nächsten sechs Monaten auslaufen wird (Ausnahmen gibt es natürlich bei vertraglich festgelegten Ausstiegsklauseln).

Calhanoglu (bzw. sein gesetzlicher Vertreter) und Trabzonspor haben den Vertrag aber ein Jahr vor dem Auslaufen des Vertrags mit dem Karlsruher SC abgeschlossen, womit Trabzonspor einen Verstoß gegen die FIFA-Regeln begangen hat. Dies wurde von den CAS Richtern entsprechend mitberücksichtigt, Sanktionen sind aber keine bekannt.

Vertragsbruch durch Calhanoglu

Calhanoglu hat sich dann offenbar doch dazu entschlossen, seinen Vertrag mit dem Karlsruher SC zu verlängern und nicht in die Türkei zu wechseln. Somit hatte er zwei Verträge mit zwei Vereinen – ein folgenschwerer Fehler.

Artikel 18 Abs 5 der FIFA-Transferregeln verweist im Falle des Abschlusses mehrerer Verträge für den gleichen Zeitraum nämlich auf die Sanktionen, die auch bei einer Vertragsauflösung ohne triftigen Grund drohen: Schadenersatz und – falls die Vertragsauflösung in die Schutzzeit fällt – auch sportliche Sanktionen.

Die Schutzzeit ist für Spieler unter 28 Jahren der Zeitraum von drei Spielzeiten bzw. drei Jahren nach Inkrafttreten des Vertrags (was früher eintritt). Bei Spielern über 28 Jahren sind dies zwei Spielzeiten bzw. zwei Jahre.

Fällt nun ein von einem Spieler begangener Vertragsbruch in diese Schutzzeit – wie dies bei Calhanoglu der Fall war – so kann ihm neben dem Schadenersatz auch eine viermonatige Spielsperre für offizielle Spiele auferlegt werden.

Harte Entscheidung der FIFA

Es ist dies also eine Kann-Bestimmung, von der die FIFA im Fall Calhanoglu Gebrauch gemacht hat. Wäre der Vertragsbruch außerhalb der Schutzzeit erfolgt, hätte es lediglich eine Schadenersatzzahlung und allenfalls Disziplinarmaßnahmen, aber keine Spielsperre geben dürfen.

Insofern ist es – und da haben die Kritiker schon recht – eine harte Entscheidung der FIFA.

Der internationale Profifußball lebt aber nun einmal davon, dass sich sowohl Vereine als auch Spieler an die Vertragsregeln halten. Ein Verein hat lediglich zwei kurze Zeitfenster, in welchen er neue Spieler verpflichten kann. Kommt ihm ein Spieler aufgrund eines Vertragsbruchs unvorhergesehen abhanden, kann die gesamte Kaderplanung – und somit auch das Team – darunter leiden. Umgekehrt profitieren auch Spieler davon, dass sie nicht mit einer grundlosen Vertragsauflösung zu rechnen haben.

Der Zeitpunkt der CAS-Entscheidung – zwei Tage nach Schließung des Wintertransferfensters – mag fragwürdig sein, zumal sein aktueller Verein Bayer 04 Leverkusen unschuldig zum Handkuss kommt und auf einen wichtigen Spieler verzichten muss, inhaltlich ist sie hart aber fair.

Christina Toth ist Rechtsanwältin für Sportrecht in Wien. Sie ist Initiatorin von LAW MEETS SPORTS - dem Portal zum Recht im Sport. Auf www.lawmeetssports.at liefern namhafte Experten rechtliche Hintergrund-Informationen zum nationalen und internationalen Sportgeschehen. Sie erreichen Christina Toth unter office@christinatoth.at

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