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Effenberg muss vor Gericht

Aufgrund einer Alkoholfahrt muss sich der Paderborn-Coach vor Gericht verantworten.

Effenberg muss vor Gericht

Paderborn-Coach Stefan Effenberg muss sich für seine Autofahrt unter Alkoholeinfluss vor Gericht verantworten.

Am 1. April wird der 47-Jährige auf der Anklagebank im Münchner Amtsgericht Platz nehmen, dies bestätigt das Gericht am Dienstag.

Während des Oktoberfests 2015 wurde Effenberg kontrolliert, ein Bluttest ergab 1,4 Promille. Die Grenze für die absolute Fahruntüchtigkeit liegt bei Autofahrern bei einer Blutalkoholkonzentration von 1,1 Promille.

Im September hatte der ehemalige deutsche Nationalspieler um Entschuldigung gebeten. "Ich habe einen Riesenfehler gemacht, da gibt es gar nichts zu diskutieren. Es geht hier auch gar nicht darum, dass ich das nach einem Wiesn-Besuch gemacht habe. Es ist generell eine riesige Dummheit, Auto zu fahren, wenn man etwas getrunken hat. Ich kann dafür nur um Entschuldigung bitten."

Da er gegen einen Strafbefehl der Justiz Einspruch erhoben hat, muss er sich nun vor Gericht verantworten.

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