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Urteil: Befristete Verträge bleiben zulässig

Das Landesarbeitsgericht hat die erstinstanzliche Entscheidung des Arbeitsgerichts gekippt.

Urteil: Befristete Verträge bleiben zulässig

Im Fall Heinz Müller gegen den FSV Mainz 05 wurde ein Urteil gefällt.

Daraus geht hervor, dass Fußballvereine ihren Spielern auch weiterhin befristete Verträge geben dürfen.

Der Torhüter hatte den Klub geklagt, da er trotz der Verlängerung seines Vertrages im Jahr 2012 um zwei weitere Jahre zur zweiten Mannschaft abgeschoben worden war.

Der 37-Jährge sah sich dadurch der Chance beraubt, dass sich sein Kontrakt durch eine bestimmte Anzahl an Profi-Einsätzen automatisch um ein Jahr verlängert.

Ursprünglich hatte das Arbeitsgericht Mainz entschieden, dass auch Profis arbeitsrechtlich wie normale Arbeitnehmer behandelt werden müssen und nicht ständig mehrjährige Verträge erhalten dürfen.

Das Landesarbeitsgericht als nächst höhere Instanz änderte dieses Urteil wieder ab, lässt aber eine Revision zu.

Sowohl der Klub als auch Müller können jetzt vor das Bundesarbeitsgericht oder gar vor den Europäischen Gerichtshof ziehen.

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