Jugendarbeit: Behörde erlaubt Arp-Einsatz für HSV
Der Hamburger SV musste sich dieser Tage mit Paragraph 14, Absatz 7 des deutschen Jugendarbeitsschutzgesetzes beschäftigen. Dort ist festgehalten, dass Jugendliche nur zwischen 6 und 20 Uhr beschäftigt werden dürfen.
Demnach hätte der 17-jährige Fiete Arp im Auswärtsspiel gegen den SC Freiburg (LIVE-Ticker) nicht auflaufen dürfen, da das Spiel am Freitag erst um 20:30 Uhr angepfiffen wird.
Die zuständige Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz hat dem Stürmer-Talent aber erlaubt, das Spiel zu bestreiten. Eine Ausnahmeregelung für Musik-Aufführungen, Theater-Vorstellungen und andere Aufführungen macht es möglich.
Textquelle: © LAOLA1.at
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