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"Beispielloser Exzess": Saftige Strafe für Kaiserslautern

Das Pokal-Derby gegen Waldhof Mannheim geriet nach Fan-Ausschreitungen zum Skandal. Nun steht das Urteil fest.

"Beispielloser Exzess": Saftige Strafe für Kaiserslautern Foto: © IMAGO / HMB-Media

Der 1. FC Kaiserslautern muss nach den skandalösen Fan-Vorfällen im Zuge des Derbys gegen Waldhof Mannheim in der ersten Runde des DFB-Pokals tief in die Tasche greifen.

Damals wurden u.a 35 Polizisten verletzt (hier nachlesen>>>).

Hohe Geldstrafe

Das DFB-Sportgericht belegt den Klub von ÖFB-Legionär Thierry Tazemeta mit einer Geldstrafe von 300.000 Euro. Zusätzlich werden die Lauterer zu einem Heimspiel unter Teilausschluss der Öffentlichkeit auf Bewährung (bis 31. März 2028) verurteilt.

Der Fall sei "ein beinahe beispielloser Exzess, bei dem sich eine Standardbehandlung durch die Sportgerichte verbietet", sagte Thomas Bergmann, DFB-Vizepräsident für Rechtsangelegenheiten.

"Letzte Warnung"

Es seien Grenzen "deutlich überschritten" worden, weshalb "Verständnis und Nachsicht nicht länger angebracht" seien. Insbesondere die in großer Menge gezündeten pyrotechnischen Gegenstände und "vor allem der Abschuss von Raketen in Richtung anderer Zuschauer sind inakzeptabel", unterstrich Bergmann.

Der zur Bewährung ausgesetzte Teilausschluss der Fans sei eine "unmissverständliche letzte Warnung", führte er weiter aus. Es sei "anzuerkennen, dass sich der 1. FC Kaiserslautern klar von den Vorfällen distanziert und konkrete Schritte zur Aufklärung und Täterermittlung eingeleitet hat".

Dieser Weg müsse nun "entschlossen" weiterverfolgt werden. Der Klub müsse gemeinsam mit seinen Fans alles dafür tun, "vergleichbare Exzesse – und genauso andere Vorfälle – künftig zu verhindern", forderte er.

Auch Mannheim mit empfindlicher Strafe

Waldhof Mannheim kam ebenso nicht ungeschoren davon: Der Drittligist war schon zuvor zu einer Geldstrafe von 100.000 Euro verurteilt worden. Zudem musste man ein Heimspiel unter Teilausschluss der Öffentlichkeit absolvieren, ein zweites wurde zur Bewährung ausgesetzt.

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