Sextape-Affäre: Erfolg für Benzema
Der französische Fußballstar Karim Benzema hat in einer Sextape-Erpressungsaffäre einen Sieg vor Gericht errungen. Das oberste französische Gericht hebt am Dienstag ein früheres Urteil auf, mit dem die bisherigen Justiz-Ermittlungen gegen den Stürmer von Real Madrid gebilligt worden waren.
Das Verfahren wird nun vor dem Pariser Berufungsgericht neu aufgerollt, wie die AFP berichtet.
"Falls die Ermittlungskammer der Entscheidung des Kassationsgerichts folgt, hat sie keine andere Wahl, als die Gesamtheit des Verfahrens zu annullieren", sagt Benzemas Anwalt Patrice Spinosi.
Wegen einer Verwicklung in die Affäre hat Benzema die Europameisterschaft 2016 im eigenen Land verpasst. Er wird verdächtigt, bei der Erpressung des französischen Mittelfeldspielers Mathieu Valbuena als Komplize agiert zu haben.
Dieser hatte im Juni 2015 einen Anruf bekommen, bei dem ihm mit der Veröffentlichung eines intimen Videos gedroht wurde.
Die Verteidiger haben vor Gericht beklagt, dass ein Polizist sich damals als Emissär Valbuenas ausgegeben hatte.
Benzema sei zufrieden mit der Entscheidung des Kassationsgerichts, erklärte Sylvain Cormier, ein weiterer Anwalt des Fußballers, der Agentur. "Aber wir vergessen nicht, dass der wichtigste Kampf der Beweis seiner Unschuld ist. Karim Benzema hat sich in dieser Sache absolut nichts vorzuwerfen."
Christoph Schösswendter soll bei Union Berlin Thema sein
Zum Seitenanfang » COMMENT_COUNT KommentareDie Kommentare der User geben nicht notwendigerweise die Meinung der LAOLA1-Redaktion wieder. LAOLA1 behält sich vor, ohne Angabe von Gründen Kommentare zu löschen, insbesondere wenn diese straf- oder zivilrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen von LAOLA1 zuwiderlaufen. Wir verweisen in diesem Zusammenhang insbesondere auf unsere Nutzungsbedingungen. Der User kann in solchen Fällen auch keinerlei Ansprüche geltend machen. Weiters behält sich die Sportradar Media Services GmbH vor, Schadenersatzansprüche geltend zu machen und strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.