Die Wiener Austria feiert im Hinspiel der 2. Quali-Runde zur Conference League den erwarteten Erfolg, im ersten Spiel der neuen Saison bezwingt man den georgischen Zweitligisten FC Spaeri mit 2:0.
Anfangs will Spaeri mitspielen und kommt mit hohen Bällen auch manchmal in den Strafraum, nach wenigen Minuten übernehmen aber die "Violetten" das Ruder. Nach einem Eckball gibt es ein Gestocher im Strafraum Spaeris, am Ende kommt Malone zum Ball, der die Kugel von links zu Fischer in der Mitte bringt, und der Kapitän stellt sicher auf 1:0 (8.).
Bis auf eine Strafraumszene von Tsetskhladze wenige Minuten später ist die Austria klar dominant, innerhalb von zwei Minuten trifft zuerst Guenouche, dann Lee die Latte.
Dennoch verpassen es die Wiener, gleich nachzulegen. Mit Fortdauer der ersten Spielhälfte schleichen sich mehr und mehr Fehler in der Offensive ein, während Spaeri hinten gut steht. Die Folge ist ein Anrennen der Austria, bei dem allerdings nicht viel herausschaut, somit geht es ohne weitere Höhenpunkte in die Kabinen.
Fitz sorgt mit Elfer für Erleichterung
Aus der Pause kommt die Austria schwungvoll, Sakaria und Malone prüfen Torhüter Putkaradze mit einer Doppelchance, doch der georgische Schlussmann zeigt zwei gute Paraden. Die "Veilchen" an diesem Abend mit Chancenwucher: Malone verzieht nach knapp einer Stunde, Sarkaria bringt das Leder allein vor Torhüter Putkaradze nicht an diesem vorbei.
Bezeichnend ist auch ein weiterer Versuch von Sarkaria, der sich gut vom Gegenspieler löst, dann aber aus rund elf Metern meterhoch über das Tor schießt.
Weil Putkaradze auch einen Versuch von Fitz an die Stange abwehren kann und sich gegen Ranftl auszeichnet, braucht es am Ende einen Elfmeter wegen Handspiels. Fitz tritt an und verwandelt sicher (99.+1). Eine Erlösung für die Austria, die mit dem 2:0 schon beruhigter ins Rückspiel gehen kann.
Möglicher Gegner der "Veilchen" in der dritten Qualirunde wäre der Verlierer des Duells zwischen Banik Ostrava (Tschechien) und Legia Warschau (Polen). Die Austria hätte im Rückspiel Heimrecht.