Diese Sanktionen drohen
Es sind Stadionverbotsverfahren gegen Einzelpersonen nach Datenübermittlung durch die Exekutive bzw. durch Klubanträge möglich.
Darüber hinaus können die Klubs unmittelbar Hausverbote aussprechen. Ausgeforschte Verursacher erwartet ebenso eine strafrechtliche Verfolgung durch die Behörden.
"Gemeinsam mit den Klubs und den zuständigen Behörden wollen wir die Leute, die Böller werfen oder gewalttätig sind, aus unseren Stadien verbannen", sagt Ebenbauer.