news

Verpflichtung gegenüber 114 zahlenden Vereinen

Verpflichtung gegenüber 114 zahlenden Vereinen

Der österreichische Schwimmverband (OSV) hat am Freitag in einer Vorstands- und Präsidiumssitzung den Verein SC Austria Wien einstimmig ausgeschlossen.

Grund sei ein seit 2009 angehäufter Rückstand an Mitgliedgebühren von 13.020,44 Euro. Zugesandte Mahnungen - normal wie eingeschrieben - seien nicht behoben bzw. ignoriert worden. Bei Austria Wien schwimmt Dinko Jukic, sein Vater Zeljko ist Sportdirektor und Trainer.

OSV sieht sich zu Schritt verpflichtet

Entsprechend der Statuten des Wiener Landesverbandes (WLSV) ist SC Austria Wien damit nun auch dort kein Mitglied mehr.

Der OSV sehe sich in der Verpflichtung gegenüber den 114 pünktlich zahlenden Vereinen, der Jugend und den Kindern im Schwimmsport, der dieses Geld fehlt, zu dieser Maßnahme gezwungen, hieß es in einer OSV-Aussendung.

Jukic braucht neuen Verein

Die bis (zum heutigen) Freitag für Meetings mit Nenngeld-Zahlung angemeldeten Aktiven dürfen bei diesen Events unter "OSV" starten, so etwa bei den 1. österreichischen Wintermeisterschaften am Wochenende im Floridsdorfer Hallenbad in Wien.

Für alle weiteren Events müssen sich die Betroffenen aber einen neuen Verein suchen.

Das betrifft daher auch Jukic, der 24-Jährige hat wie Schwester Mirna Jukic seine Erfolge für diesen Verein errungen.

OSV-Bahnen dürfen benutzt werden

In Summe seien 68 Schwimmerinnen und Schwimmer sowie 109 Wasserballer vom Ausschluss indirekt betroffen.

Die Spitzenschwimmerinnen und Spitzenschwimmer des SC Austria Wien dürfen und könnten die Spitzensportbahnen des OSV wie bisher benutzen.

Davon ist natürlich auch Dinko Jukic betroffen. Er hat - allerdings vor der SC-Austria-Wien-Sperre - seine Absicht bekundet, im Juli bei der Barcelona-WM antreten zu wollen.

Verhärtete Fronten

Bezüglich der im August vom OSV ausgesprochenen und im September vom OSV-Verbandstag bestätigten Sperre von Dinko Jukic gibt es weiter verhärtete Fronten.

Zwar ist der Olympia-Vierte aufgrund einer Einstweiligen Verfügung schon seit Ende November wieder startberechtigt, ein am Donnerstag erfolgtes Treffen der Anwälte der beiden Seiten wie auch von OSV-Präsident Christian Meidlinger und Jukic ist aber ergebnislos geblieben.

Gerichtsverhandlung Mitte Februar

Meidlinger meinte, dass Jukic wegen der Einstweiligen Verfügung schwimmen könne, wo er wolle. Doch werde es keine generelle Freigabe geben.

Es kommt auf Basis der von Jukic-Anwalt Thomas Krankl eingebrachten Klage zur Gerichtsverhandlung, im Landesgericht für Zivilrechtssachen vorerst einmal am 12. Februar.

Sollte der OSV gewinnen, wäre eine Fortsetzung der durch die Einstweilige Verfügung unterbrochenen Sperre möglich.