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Geglückte OSV-Berufung gegen Schadenersatzklage

Geglückte OSV-Berufung gegen Schadenersatzklage

Nach vielen verlorenen Prozessen hat der Österreichische Schwimmverband (OSV) diese Woche vor Gericht Recht erhalten.

Der OSV hatte gegen eine Entscheidung berufen, wonach dem Salzburger Club Schwimmteam Delphin entgangene Sponsorgelder in der Höhe von 125.000 Euro samt Zinsen zu ersetzen wären. Das Oberlandesgericht Wien hat den OSV von dieser Verpflichtung nun entbunden.

Gang vor Obersten Gerichtshof?

Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig, da aufgrund der Höhe des Streitwerts noch ein Gang vor den Obersten Gerichtshof möglich ist. Christian Schneeberger als Vertreter des Schwimmteams Delphin am Donnerstagabend im Gespräch mit der APA: "Ich kenne dieses Urteil, bin aber im Ausland und habe mit dem Anwalt noch nicht über die weitere Vorgehensweise gesprochen."

Das Schwimmteam Delphin war am 27. Jänner 2012 wie sieben andere Vereine sowie der Salzburger Landesverband vom OSV ausgeschlossen worden. Die Begründung dafür war, dass der OSV bei einem 2011 zum Anwerben von Nachwuchsaktiven veranstalteten Weihnachtsschwimmen u.a. Verstöße gegen Wettkampfbestimmungen geortet hatte. Den dagegen angestrengten Prozess verlor der OSV rechtskräftig.

125.000 Euro entgangen?

Schneeberger als Obmann des Schwimmteams Delphin argumentierte darüber hinaus, dass er zum Zeitpunkt des Ausschlusses knapp vor dem Abschluss eines 125.000 Euro schweren Sponsoring-Vertrages gestanden sei.

Dies wurde durch die Aussage des potenziellen Geldgebers bekräftigt, dieser nahm nach Bekanntwerden des Ausschlusses des Clubs aber von seiner Unterstützung Abstand.

Der Schwimmclub Delphin bzw. Schneeberger gewann mit seiner Argumentation im April auch prompt in erster Instanz vor dem Wiener Landesgericht. Damals hatte Schneeberger gegenüber der APA gemeint, dass die Forderungen der anderen sieben Vereine rund 70.000 Euro und die des Landesverbandes 100.000 Euro ausmachen würden.

Begründung: Sponsor hätte warten müssen

Nun aber entschied das Oberlandesgericht, dass der Ausschluss des Schwimmteams Delphin und der Sponsorgelder-Entgang nicht zusammenhängen. Da die Rechtswidrigkeit des Ausschlusses wegen der vom OSV nicht eingeräumten Stellungnahmemöglichkeit dem potenziellen Sponsor wegen der höchstgerichtlichen Judikatur klar hätte sein müssen, hätte er nur das erfolgreiche Prozessende abwarten müssen, statt sich sofort zurückzuziehen.

Das Schwimmteam Delphin müsse demnach im Fall der Rechtskräftigkeit dem OSV die Verfahrenskosten erster und zweiter Instanz von gesamt knapp 20.000 Euro, dem Ex-OSV-Präsidenten Paul Schauer rund 10.400 Euro und Ex-OSV-Finanzreferent Walter Benesch gut 2.400 Euro zu ersetzen. Schauer und Benesch waren bei der beklagten Partei als Nebenintervenienten aufgetreten.