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Menschliches Versagen war schuld

Staatsanwaltschaft hat Untersuchungen zum Unfalltod von Hannes Arch abgeschlossen.

Menschliches Versagen war schuld

Menschliches Versagen ist der Grund für den Hubschrauberabsturz vom 8. September in Kärnten, bei dem Air-Race-Pilot Hannes Arch tödlich verunglückt ist und ein 62-jähriger Deutscher verletzt wurde.

Zu dieser Erkenntnis kommt laut Meldungen des "Standards" die zuständige Staatsanwaltschaft. "Ein technisches Gebrechen ist auszuschließen", heißt es dort. Arch habe demnach den Hang, an dem der Zuschrauber zerschellt ist, zu spät gesehen. Zudem sei er auch nicht mit Spezialscheinwerfern geflogen.

Die Behörde hatte ein flugtechnisches Sachverständigengutachten in Auftrag gegeben, um Schuld- und Haftungsfragen zu klären. Auch die Sicherheitsuntersuchungsstelle des Bundes prüft, wird ihren Bericht laut der Zeitung aber erst im ersten Quartal 2017 vorlegen.

Hätte gar nicht mehr fliegen dürfen

Arch war mit seiner Robinson R66 am 8. September gegen 21.00 Uhr im Großglocknergebiet gegen eine Felswand geprallt.

Den Nachtflug zurück nach Salzburg hätte der Sportpilot aus der Steiermark, auch Betreiber eines Flugtransportunternehmens, gar nicht bestreiten dürfen: Die Elberfelder Hütte, die er mit Lebensmitteln beliefert hatte, liegt in der Kernzone des Nationalparks Hohe Tauern. In dieser sind keine Flüge nach 16.00 Uhr erlaubt, erläuterte die Zeitung.

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