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Deshalb blieb Stripfing die Zweitliga-Lizenz verwehrt

Scheiterte der SV Stripfing aufgrund zu weniger "eigener" Nachwuchsmannschaften an der Lizenzvergabe?

Deshalb blieb Stripfing die Zweitliga-Lizenz verwehrt

Der SV Stripfing stellte als einziger Klub aus der Regionalliga Ost einen Antrag für eine Zweitliga-Lizenz, blitzte in erster Instanz jedoch ab (alle Infos >>>).

Die Begründung des Senat 5 der Bundesliga: die Nichterfüllung von sportlichen und infrastrukturellen Kriterien. Das kam durchaus überraschend, erhielten die Niederösterreicher im vergangenen Jahr noch die Lizenz für die Admiral 2. Liga.

Warum der Klub von Cheftrainer Goran Djuricin die Lizenz in diesem Jahr nicht bekam, das ist gar nicht so leicht herauszufinden. Die Vereinsverantwortlichen geben sich wortkarg.

"Wir müssen rechtlich vorgehen, aber ich kann keine internen Dinge weitergeben. Ich kenne die Gründe, aber ich kann sie der Öffentlichkeit nicht nennen", zitieren die "NÖN" Sportleiter Adnan Mravac. "Wir warten auf eine Rückmeldung von unserem Boss (Vizepräsident Erich Kirisits, Anm.). Zum aktuellen Zeitpunkt kann ich nichts sagen", hält sich auch Sektionsleiter Gerald Holzknecht bedeckt.

Zu wenige eigene Nachwuchsteams?

An dieser Stelle lohnt ein Blick in die Zulassungsbestimmungen der Admiral 2. Liga. Wie die NÖN aufzeigen, gebe es hinsichtlich der sportlichen Kriterien lediglich einen Punkt zu erfüllen. Dieser betrifft die Nachwuchsmannschaften.

"Der Zulassungsbewerber muss mindestens acht Nachwuchsmannschaften (davon maximal vier im Rahmen einer Spielgemeinschaft) führen", schreiben die Bestimmungen vor. Stripfing habe zwar acht Nachwuchsteams, sechs davon sind jedoch in Spielgemeinschaften mit Prottes, Weikendorf oder Angern – das wären um zwei zu viel.

Wie die NÖN berichten, habe der SVS die Partnerklubs vor zwei Wochen recht hastig kontaktiert, um eine Unterschrift für eine Art "Fortsetzungszusage" der Spielgemeinschaften für die kommende Spielzeit zu bekommen. Bisher soll jedoch nur einer der drei Vereine unterschrieben haben, wobei noch nicht klar ist, was genau die Unterschriften bewirken könnten.

Infrastruktur ist ebenfalls Thema

Auch infrastrukturell verortete der Senat 5 der Bundesliga Nachholbedarf. Was genau den Lizenzvergebern sauer aufstößt, ist aktuell nicht bekannt. Dem Vernehmen nach hätte sich die Bundesliga jedoch wesentliche Veränderungen an der Sportanlage der Stripfinger gewünscht, nachdem letztes Jahr noch die Lizenz vergeben wurde.

Sektionsleiter Holzknecht bleibt auch in dieser Hinsicht unkonkret. Er verweist allerdings auf die Anlagen anderer Bundesligisten und verstehe nicht so recht, was in Sachen Infrastruktur in Stripfing ausgesetzt werde.

Der Aufstiegsaspirant kann nun jedenfalls bis zum 21. April Protest einlegen, um im zweiten Anlauf die Lizenz zu erhalten. Eine endgültige Entscheidung des Protestkomitees wird am 27. April getroffen.

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