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Taboga wird für fünf bzw. zehn Jahre gesperrt

Nach der Aufhebung des erstinstanzlichen Urteils kommt der Wettbetrüger deutlich besser weg.

Taboga wird für fünf bzw. zehn Jahre gesperrt

Nachdem im vergangenen Oktober vom Oberlandesgericht Wien die lebenslange Sperre von Wettbetrüger Dominique Taboga aufgehoben wurde, fand am Montagabend ein neuerliches Verfahren über die Strafhöhe vom Bundesliga-Strafsenat statt.

Der 34-Jährige wird in diesem als Spieler für fünf Jahre und als Offizieller für die Dauer von zehn Jahre gesperrt. Die Sperren gelten ab dem Tag von Tabogas Suspendierung am 19. Dezember 2013, womit die jeweiligen Sperren am 18. 12. 2018 bzw. am 18. 12. 2023 ablaufen.

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Taboga hat die Möglichkeit beim Bundesliga-Protestkomitee gegen das Urteil noch Protest einzulegen.

Taboga klagte die Bundesliga

Taboga war am 19. Februar 2014 vom Senat 1 im Zusammenhang mit der Manipulation von Bundesliga-Spielen zu einer Spiel- und Funktionssperre auf Lebenszeit verbannt worden.

Nachdem dieses Urteil in zweiter Instanz vom Protestkomitee bestätigt und von der FIFA auf eine weltweite Sperre ausgeweitet wurde, klagte Taboga die Bundesliga vor dem Landesgericht Wien wegen Unwirksamkeit des verbandsinternen Beschlusses.

Dieses erklärte die lebenslange Sperre für nichtig, was in weiterer Folge vom Oberlandesgericht Wien mit dem Verweis auf das strafrechtliche Rückwirkungsverbot bestätigt wurde.

Unverhältnismäßige Sperre

Demnach ist die lebenslange Sperre nur auf Sachverhalte, welche sich nach dem 1. Juli 2013 ereignet haben, anwendbar. Das Verbot der Weitergabe von nicht-öffentlichen Informationen, die für Wetten verwendet werden können, wurde nämlich erst mit 1. Juli 2013 in die ÖFB-Rechtspflegeordnung aufgenommen und erfasst daher nur Ereignisse nach diesem Datum.

Demgemäß wurde die Dauer der Sperre als unverhältnismäßig angesehen, da sämtliche Manipulationsversuche Tabogas (zwischen 2005 und 2013), mit Ausnahme des Meisterschaftsspiels vom 27. Oktober 2013 zwischen SV Grödig und Red Bull Salzburg, vor dem 1. Juli 2013 stattfanden.

Deshalb musste sich der Senat 1 nun am Montag neuerlich mit der leidigen Causa beschäftigen. Der im Oktober 2014 zu drei Jahren teilbedingt verurteilte Taboga nahm wie auch bei der Erstverhandlung im Februar 2014 die Möglichkeit zu einer persönlichen Anhörung nicht wahr, er wurde aufgrund von Bestechung, unzulässigen Sportwetten und der unzulässigen Weitergabe von Informationen im Zusammenhang mit Spielmanipulationen belangt.

Taboga präsentierte Buch

Erst vor kurzem präsentierte der Abwehrspieler sein Buch "Schweres Foul - Im Labyrinth des schönsten Spiels der Welt", in dem er seine Sicht der Dinge erzählt und Einblicke in die Welt der Wettmafia gewährt.

Abseits der Thematik Taboga wurde Salzburgs Defensivspieler Dayotchanculle Upamecano wegen seines Ausschlusses im Duell mit Sturm Graz (1:0) für eine Partie gesperrt. Genauso übrigens St. Pöltens Michael Huber, der beim 2:1-Sieg gegen die Wiener Austria ebenfalls wegen Torraubs den Platz frühzeitig hatte verlassen müssen.

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