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Die Lizenz-Entscheidungen sind da

20 von 21 Vereinen erhalten die Lizenz in erster Instanz:

Die Lizenz-Entscheidungen sind da

Die Bundesliga hat entschieden, welche Klubs die Lizenz für die Saison 2017/18 erhalten.

Neun der aktuellen zehn Vereine der höchsten Spielklasse erhalten die Lizenz ohne Auflage, die Admira erhält sie unter der bestehenden Finanz-Auflage (quartalsmäßiger Reorganisationsprüferbericht, monatliche Liquiditätsberichterstattung).

Aus der Ersten Liga erhalten ebenfalls neun Klubs die Lizenz - Innsbruck, Austria Lustenau, Wr. Neustadt und Kapfenberg unter Auflage. Dem SV Horn wird die Lizenz verweigert.

Finanzielle Gründe werden seitens der Bundesliga angeführt, die Niederösterreicher rechneten damit bereits.

Horn kann nun innerhalb von zehn Tagen Protest beim Protestkomitee einbringen. Sollte die Lizenz auch in zweiter Instanz verweigert werden, bleibt nur noch der Gang zum Ständig Neutralen Schiedsgericht. Abgeschlossen wird das Lizenzierungsverfahren mit der Meldung der lizenzierten Klubs an die UEFA bis 31. Mai 2017.

Somit erhalten 20 von 21 Vereinen, die sich beworben haben, die Lizenz in erster Instanz.

Die Lizenzentscheidung im Detail

Tipico Bundesliga:

Lizenz erteilt:

FC Red Bull Salzburg
SK Rapid Wien
FK Austria Wien
FC Flyeralarm Admira (bestehende Finanz-Auflage: quartalsmäßiger Reorganisationsprüferbericht, monatliche Liquiditätsberichterstattung)
SK Puntigamer Sturm Graz
RZ Pellets WAC
SV Guntamatic Ried
CASHPOINT SCR Altach
SV Mattersburg
SKN St. Pölten

Sky Go Erste Liga:

Lizenz erteilt:

LASK Linz
FC Wacker Innsbruck (bestehende Finanz-Auflage: quartalsmäßiger Reorganisationsprüferbericht)
FC Liefering
SC Austria Lustenau (bestehende Finanz-Auflage: quartalsmäßiger Reorganisationsprüferbericht)
KSV 1919 (bestehende Finanz-Auflage: quartalsmäßiger Reorganisationsprüferbericht)
SC Wiener Neustadt (Finanz-Auflage: quartalsmäßiger Reorganisationsprüferbericht)
FAC Wien
FC Blau Weiß Linz
WSG Swarovski Wattens

Lizenz verweigert:

SV Horn (finanziell)

Regionalligen:

Lizenz erteilt (über etwaige Auflagen wird nach Feststehen des Aufstiegs entschieden):

TSV Prolactal Hartberg (Regionalliga Mitte / Franz-Fekete-Stadion)

Der Lizenzantrag des SC Ritzing (Regionalliga Ost) wurde am 21.04.2017 zurückgezogen.

Disziplinarmaßnahmen

Gegen den SV Horn wird vom Senat 5 aufgrund groben Terminverzugs im Zusammenhang mit der Einreichung finanzieller Lizenzunterlagen ein Disziplinarverfahren eingeleitet.

Gegen WSG Swarovski Wattens wird wegen Nichterfüllung des B-Kriteriums „Qualifikation Tormanntrainer“ eine Geldstrafe in der Höhe von 1.000 Euro sowie bei weiterer Nichterfüllung eine bedingte Geldstrafe in der Höhe von 5.000 Euro verhängt.

Vertraulichkeitsverpflichtung

Darüber hinausgehende (Detail-)Informationen können aus Gründen der Verschwiegenheitspflicht nicht von der Bundesliga, sondern nur von den Klubs selbst beantwortet werden.

Weiterer Ablauf

Gegen den Senat 5-Beschluss kann der Lizenzbewerber bestimmungsgemäß innerhalb von zehn Tagen beim Protestkomitee (schriftlichen) Protest erheben – die Frist endet heuer am Montag, den 08. Mai 2017.

Es gilt lt. Abschnitt 5.4. Absatz E des Bundesliga-Lizenzierungshandbuchs, eine eingeschränkte Neuerungserlaubnis: „Neues Vorbringen und neue Beweismittel sind nur bis zum Ablauf der Protestfrist zulässig. Änderungen des geprüften Jahresabschlusses oder betragsmäßige Änderungen der Budgetpositionen ... sind jedoch unzulässig.“

Die Entscheidung des Lizenz-Protestkomitees wird bestimmungsgemäß innerhalb von fünf Tagen (heuer folglich bis Samstag, 13. Mai 2017) getroffen. Damit ist das Verfahren bzw. der Instanzenweg innerhalb der Bundesliga abgeschlossen.

Nach Abschluss des verbandsinternen Verfahrens kann innerhalb von sieben Tagen Klage beim Ständigen Neutralen Schiedsgericht, ein Schiedsgericht im Sinne der §§ 577 ff österreichische Zivilprozessordnung (ZPO), eingebracht werden. Eine etwaig notwendige Entscheidung würde aufgrund der UEFA-Frist bis Ende Mai getroffen.

Protestfrist Montag, 08. Mai 2017

Entscheidung Protestkomitee (2. Instanz) bis Samstag, 13. Mai 2017

Innerhalb von sieben Tagen (nach Zustellung Protestkomitee-Bescheid)
Einreichung der Klage beim Ständigen Neutralen Schiedsgericht

Bis 31. Mai 2017
Entscheidung Ständiges Neutrales Schiedsgericht bzw. Meldung an UEFA

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