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Vereine fürchten um ihren Steuer-Status

Vereine fürchten um ihren Steuer-Status

Auf österreichische Sport-Vereine könnte eine existenzbedrohende finanzielle Belastung zukommen.

In einem Entwurf des Finanzministeriums "Wartungserlass 2014 betreffend Profisport" drohen die Vereine ihre Gemeinnützigkeit und damit Steuererleichterungen zu verlieren.

Das berichteten die "Oberösterreichischen Nachrichten". Bundessportorganisation (BSO) und Sportministerium haben Bedenken geäußert.

Profi-Teams im Blickpunkt

Der Entwurf sieht vor, dass Vereine, die auch Profimannschaften betreiben, ab Jänner 2017 den Status der Gemeinnützigkeit verlieren und Körperschafts- und Umsatzsteuer zahlen müssten.

Betroffen davon wären Einnahmen aus Kartenverkäufen, Sponsorengeldern, Spielerverkäufen oder Abstellgebühren.

Um dies zu vermeiden, müssten die Vereine den Profibetrieb in eine Kapitalgesellschaft ausgliedern.

Große Belastung

Als Profisportler gelten dem Entwurf zufolge Sportler, die mehr als 1.144 Euro monatlich erhalten. Darin inkludiert sind sowohl Fixum als auch Leistungsprämien und Sachbezüge sowie Rechteinräumung für Werbe- und ähnliche Zwecke.

Angewendet werden soll der Erlass bei Mannschaften, bei welchen zumindest die Hälfte der Sportler dieses finanzielle Kriterium erfüllen.

Das wäre eine große Belastung für viele Sportvereine, wie Harald Stelzer gegenüber den OÖN meinte. "Wenn das kommt, dann sperren wir zu", sagte der Manager des Basketball-Vereins Gmunden Swans. Unterstützung erhalten die Sportvereine von der BSO und dem Sportministerium, die ihre Bedenken geäußert haben.

Präzisierung notwendig

"Die Gespräche laufen noch, es braucht noch eine klare Präzisierung, um Rechtssicherheit zu schaffen. Die klare Ausgestaltung in den Richtlinien, um zwischen Profisportvereinen und gemeinnützigen Vereinen zu unterscheiden, werden derzeit gemeinsam mit den betroffenen Interessensvertretern (wie der Bundessportorganisation) erarbeitet. Wir wollen gemeinsam eine klare Regelung erreichen", hieß es aus dem Finanzministerium.

Nach einer Einigung ist kein parlamentarischer Prozess mehr erforderlich.