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Jukic-Anwalt geht gegen Ausschluss vor

Jukic-Anwalt geht gegen Ausschluss vor

Der SchwimmKlub Austria Wien wird wie von seinem Top-Athleten Dinko Jukic am Wochenende angekündigt gegen seinen durch den österreichischen Verband (OSV) am Freitag ausgesprochenen Ausschluss vorgehen.

Laut Anwalt Thomas Krankl wurde der OSV vorerst in einem Schreiben gebeten, wegen diverser Ungereimtheiten Auskunft zu geben.

So sollen die vom OSV genannten Zahlen nicht der Realität entsprechen.

Falscher Betrag

Grund für den Ausschluss des SC Austria Wien seien laut OSV seit 2009 ausständige Zahlungen von Mitgliedsgebühren von mehr als 13.000 Euro.

Krankl: "Es ist nicht einmal die Hälfte." Der Jurist riet seinem Mandanten jedoch, die tatsächlichen angefallenen finanziellen Rückstände bald zu begleichen.

Eine offizielle OSV-Mitteilung an den Klub über den Ausschluss stand am Montag vorerst aber noch aus.

Vorgehen nicht nachvollziehbar

Jedenfalls sei der Ausschluss laut Krankl fragwürdig, da dem SC Austria Wien einerseits keine Möglichkeit zur Stellungnahme eingeräumt, andererseits die übliche zweiwöchige Berufungsfrist nicht beachtet und darüberhinaus die Zahlungsfrist in einem Schreiben des OSV mit 6. Februar angegeben wurde.

Daher könne es sich laut Krankl in diesem Fall nicht um einen Zahlungsverzug handeln.

Zunächst der interne Weg

Ziel des Austria Wien bzw. seines Anwalts ist nun vorerst die Erreichung einer Einstweiligen Verfügung, damit die rund 170 Aktiven wieder unter SC Austria Wien bei Wettkämpfen antreten dürfen.

Zunächst ist hier der OSV-interne Instanzenweg zum Verbandsgericht vorgesehen.

Sollten mit der Zeit Aktive abspringen bzw. zu anderen Vereinen wechseln, stünden auch Schadenersatzforderungen an den OSV im Raum.