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Strafe rechtskräftig: Fünf Jahre Haft für Jungwirth

Strafe rechtskräftig: Fünf Jahre Haft für Jungwirth

Der ehemalige Generalsekretär des Österreichischen Olympischen Komitees (ÖOC), Heinz Jungwirth, muss für fünf Jahre ins Gefängnis.

Das Wiener Oberlandesgericht (OLG) hat Freitagmittag die im vergangenen Juli über Jungwirth verhängte Strafe des Wiener Straflandesgerichts bestätigt, der wegen Untreue mit einer Schadenssumme von 3,3 Mio. Euro schuldig erkannt worden war.

Dem Appell von Verteidiger Herbert Eichenseder, die Strafe zu reduzieren, blieb im Justizpalast der Erfolg versagt.

Kein straff geführter Verein

"Wenn jemand so wie er (Jungwirth, Anm.) am Boden liegt, soll man nicht noch draufsteigen", hatte Eichenseder zu bedenken gegeben.

Das ÖOC sei kein straff geführter Verein gewesen und habe in finanzieller Hinsicht "ohne Sicherheitsnetz im freien Raum funktioniert".

Dieser Einwand, wonach es Jungwirth sehr leicht gemacht worden sei, ÖOC-Gelder für eigene Zwecke abzuzweigen, bewog den Berufungssenat aber nicht dazu, bei einem Strafrahmen von einem bis zu zehn Jahren das Strafausmaß abzusenken.

"Eine Reduktion steht nicht im Raum", stellte der Vorsitzende Dietmar Krenn unter Verweis auf die "extrem hohe Schadenssumme", die persönliche Bereicherung und den langen Tatzeitraum in der Urteilsbegründung klar.

Kostspieliges Privatleben

Der einst wohl mächtigste Sportfunktionär des Landes hatte laut nunmehr rechtskräftigen Feststellungen der Gerichte von 2003 bis 2009 in zahlreichen Angriffen seine Zeichnungsberechtigung auf ÖOC-Konten missbraucht und sich Gelder zugeeignet, um damit sein kostspieliges Privatleben zu finanzieren.

Er gönnte sich etwa einen noblen Fuhrpark, zehn Pferde und eine Reithalle im Ausmaß von 70 Mal 20 Meter. Seinem Sohn spendierte er einen sündteuren Reitlehrer.

Jungwirth hatte die wider ihn erhobenen Vorwürfe als Angeklagter stets abgestritten.

Man müsse jetzt akzeptieren, dass die Gerichte das anders sehen, räumte nun sein Verteidiger ein, nachdem der Oberste Gerichtshof (OGH) schon vor einigen Monaten den Schuldspruch in nichtöffentlicher Sitzung bestätigt hatte: "Wir wissen, was auf uns zukommt."

"Verboten, aber notwendig"

Jungwirth selbst merkte im Justizpalast an, er habe bis zu 200 Tage im Ausland "für den Verein" gearbeitet.

"Ich würde es heute noch gern tun." Die "Verquickung von Beruf und privat" sei "notwendig, wenn auch verboten" gewesen.

Die Strafe hätte sich für den 61-jährigen Ex-ÖOC-General theoretisch sogar erhöhen können, da auch die Staatsanwaltschaft Berufung eingelegt hatte.

Ihr waren aus generalpräventiven Gründen die fünf Jahre zu wenig erschienen. Eine Erhöhung sei allerdings "nicht notwendig", befand der Berufungssenat.