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Geldstrafe für den SV Grödig

Der Senat 5 der Bundesliga verhängt eine Geldstrafe in Höhe von 70.000 Euro gegen den SV Grödig wegen Verstößen gegen Lizenzbestimmungen.

Geldstrafe für den SV Grödig
Der Senat 5 der Bundesliga verhängt eine Geldstrafe in Höhe von 70.000 Euro gegen den SV Scholz Grödig wegen Verstößen gegen die Lizenzbestimmungen. Von einem Lizenzentzug wurde abgesehen, da das Stadion nur vorübergehend nicht den Bestimmungen entspricht und ein Ausweichstadion genannt wurde. Dass es trotzdem zu einer Behinderung des Ligabetriebs kam und Bewerbsspiele verschoben werden mussten, ist ausschlaggebend für die Art und Höhe der Sanktion. Der Klub kann dagegen Protest einlegen.