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Derby-Prozess: Einspruch teilweise stattgegeben

Der Maßnahmenbeschwerde wird vom Wiener Verwaltungsgericht teilweise stattgegeben.

Derby-Prozess: Einspruch teilweise stattgegeben Foto: © GEPA

Das Urteil im Prozess rund um die Maßnahmen-Beschwerde von 28 Rapid-Fans gegen die Einkesselung, die von der Polizei gegen rund 1.300 Fans vor dem Derby am 16. Dezember 2018 in Favoriten vorgenommen wurde, ist da.

Der Maßnahmen-Beschwerde wird laut Rechtsanwalt Christian Podoschek in 35 von 47 Beschwerdepunkten stattgegeben.

Laut "Heute" habe die Polizei die Fans laut Richter etwa zu lange festgehalten, die Identitätsfestellungen hätten schneller vonstatten gehen können. Vier bis fünf Stunden seien angemessen gewesen, die letzten Feststellungen waren nach rund sieben Stunden durchgeführt. Auch die Wegweisungen waren nach Spielende nicht gesetzeskonform.

An der grundsätzlichen Rechtmäßigkeit scheint es aber keinen groben Zweifel zu geben.

In der Urteilsbegründung führt Richter Wolfgang Helm unter anderem an, dass es sich beim Fan-Marsch um keine angemeldete Versammlung gehandelt und eine Auflösung durch die Polizei nicht möglich gewesen wäre, und verweist auf den Gebrauch von Pyrotechnik und Aggressivität gegenüber Polizisten bereits zu Beginn des Marschs am Reumannplatz.

Am Reumannplatz hätte sich für Zeugen bereits das Bild geboten, dass die Fans die Überhand gewonnen haben und die Polizei kapituliert hat. Die Rapid-Anhänger haben Helm zufolge auch biologisch ihre Dominanz demonstriert, indem "circa 50 Personen gegen eine Wand des Amalienbades urinierten".

Funk-Protokolle nicht mehr vorhanden

Unter jener Brücke über die Südost-Tangente, welche die Rapid-Fans passieren mussten, seien laut Angaben der Polizei mindestens zwei Bierdosen und Rückstände von Pyrotechnik gefunden worden, womit eine Gemeingefährdung vorgelegen wäre und die Straße für rund zehn Minuten komplett gesperrt wurde. Weil zwischen Beteiligten und Zeugen nicht unterschieden werden konnte, sei der Verdacht gegen alle Anwesenden bestanden.

Funksprüche, auf denen sich die polizeilichen Angaben neben Video-Aufnahmen stützen sollen, konnten von der Exekutive im Zuge des Prozesses nicht mehr vorgelegt werden. Die Protokolle seien "aus Kapazitätsgründen" bereits gelöscht worden.

Für den Richter bestehe aber kein Anlass zur Annahme, dass die Polizei Fans vorsetzlich falscher Delikte bezichtigen würde.

Zwar hätten die Identitätsfeststellungen zu lange gedauert, für Richter Helm mache es aber "keinen wesentlichen Unterschied", dass die rund sieben Stunden auf dem Pfad vor dem Auswärtssektor verbracht werden mussten, statt im Stadion bei "angenehmeren Bedingungen" mit Toiletten und Verpflegungsmöglichkeiten.

Auch im Stadion sei die Gruppe der Kälte ausgesetzt gewesen, aber eben nicht teilweise bis 22:00 Uhr. Er erklärt die Anhaltungen, die länger als bis 20:30 Uhr dauerten, daher für rechtswidrig.

Anwalt: Kickl-Aussage war nicht korrekt

Für den Rechtsanwalt Christian Podoschek, der einen Großteil der Beschwerdeführer vertritt, ist mit dem Urteil zumindest klar, dass die Aussage des damaligen Innenministers Herbert Kickl (FPÖ), dass die Vorschriften bezüglich solcher Anhaltungen "auf Punkt und Beistrich" eingehalten wurden, nicht stimmte.

"Knapp vorbei ist auch daneben", meint Podoschek.

Ob gegen das Urteil noch Beschwerde bei der nächst höheren Instanz eingelegt wird, war noch unklar.

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