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Urteil gegen Benjamin Karl ist rechtskräftig

Die Staatsanwaltschaft bringt keine Rechtsmittel gegen das Urteil ein:

Urteil gegen Benjamin Karl ist rechtskräftig Foto: © GEPA

Das Urteil gegen Benjamin Karl wegen eines tödlichen Verkehrsunfalls im Pinzgau ist rechtskräftig geworden.

Der Sportler war am Freitag der Vorwoche am Bezirksgericht Zell am See wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung schuldig gesprochen worden (hier nachlesen >>>). Er hat eine Freiheitsstrafe von drei Monaten auf Bewährung erhalten. Die Staatsanwaltschaft ist nun wie die Verteidigung mit dem Urteil einverstanden.

Der gebürtige Niederösterreicher, der in Lienz wohnt, hat das Urteil am Freitag angenommen. Die Bezirksanwältin gab aber zunächst keine Erklärung ab. Ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Salzburg sagte am heutigen Dienstag auf APA-Anfrage, dass die Staatsanwaltschaft kein Rechtsmittel gegen das Urteil einbringt.

Karl zeigte sich beim Prozess reumütig

Benjamin Karl legte beim Prozess ein reumütiges Geständnis ab. Der 36-Jährige war am 30. Juni 2021 auf der Felbertauernstraße bei Mittersill mit seinem Wagen auf einer mit Hagel bedeckten Straße ins Schleudern geraten und gegen einen entgegenkommenden Pkw geprallt.

Dessen 70-jähriger Lenker aus dem Pinzgau kam ums Leben, seine 69-jährige Ehefrau wurde schwer verletzt. Karl war mit überhöhter Geschwindigkeit unterwegs.

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