Miller vs. Head: US-Gericht hat entschieden
Das geplante Comeback von Bode Miller rückt in weite Ferne.
Ein Richter in Kalifornien hat die gegen seinen (Ex-)Ausrüster "Head" eingebrachte Klage des 39-Jährigen abgewiesen. Wie die Nachrichtenagentur "AP" berichtet, legte Richter David Carter fest, dass Miller nicht berechtigt sei, in Kalifornien gegen die Ski-Firma mit Sitz in Vorarlberg zu klagen.
Somit darf der Olympiasieger weiterhin nicht wie von ihm gewünscht auf "Bomber" zurückkehren, da sein Vertrag mit "Head" weiter gültig ist.
US-Chefcoach deutet Comeback an
Miller kündigte an, nur auf "Bomber"-Ski in den Weltcup zurückzukehren, obwohl er noch eine gültige Abmachung mit "Head" hat. Deswegen klagte er im September, weil er sich laut Gerichtsdokumenten in der freien Ausübung seines Berufs eingeschränkt gesehen hatte.
Der vierfache Weltmeister hatte seinen Vertrag mit Head im Jahr 2015 vorzeitig unter der Auflage beendet, dass er bis inklusive 2017 auf keinen anderen Ski als "Head" Weltcup-Rennen fahren wird. Danach beteiligte er sich am Start-up-Unternehmen "Bomber" und will auf Latten dieser Marke wieder antreten.
US-Chefcoach Sasha Rearick zeigt sich bezüglich eines Comebacks offen. "Es gibt immer eine Chance bei Bode - immer. Aber zum jetzigen Zeitpunkt erwarten wir sobald keine Sensationsrückkehr", sagt er in Gröden. Rearick deutet an, dass Miller noch immer den notwendigen Grundspeed habe, und meint, der sechsfache Olympia-Medaillengewinner könnte "möglicherweise" im Jänner zurückkommen.
Auf welchen Ski, bleibt abzuwarten.
Textquelle: © LAOLA1.at/APAKritik an David Alaba: George Alaba platzt der Kragen
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