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Anfechter fordern Neuwahl des ÖEHV-Präsidiums

Zwei Schiedsgerichte, zwei Ansichten - nun steht Neuwahl-Forderung für ÖEHV:

Anfechter fordern Neuwahl des ÖEHV-Präsidiums Foto: © GEPA

Zwei Schiedsgerichte, zwei Ansichten! Wie befürchtet eskaliert der Streit um den neuen ÖEHV-Vorstand weiter.

Am Donnerstag hatte sich der am 27. Juni gewählte Vorstand des Österreichischen Eishockey-Verbandes bei einer Pressekonferenz als offiziell im Amt präsentiert.

Diese Feststellung von Präsident Klaus Hartmann und Co. stützte sich auf ein Schiedsgerichtsurteil vom vergangenen Freitag. Diesen Freitag nun empfahl ein früheres Schiedsgericht für die wahlanfechtende Seite Neuwahlen.

Wahl wegen Formfehlern nichtig?

Laut Aussendung der aus Vorarlberg und Oberösterreich stammenden Wahlanfechter seien die Wahlvorschläge der Landesverbände von Kärnten und Niederösterreich rechtsunwirksam und absolut nichtig. Es würden nicht zu behebende Formalfehler (fehlende Unterschriften, Anm.) vorliegen.

"Wenn gewisse Formvorschriften nicht eingehalten worden sind, dann muss man die Konsequenzen ziehen", sagte Klaus Ainedter, der Vorstand des alten Schiedsgerichts, in der ORF-Sendung Sport 20.

Welches Schiedsgericht ist zuständig?

Dieses alte Schiedsgericht erachtet der Rechtsanwalt für zuständig in der Causa, man beruft sich auch auf ein Rechtsgutachten von Universitätsprofessor Reinhard Resch.

Das neue Präsidium vertraut hingegen auf die Expertise des neuen Schiedsgerichts.

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