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Doping: Athlet, Funktionär und Arzt verurteilt

Ein Athlet, ein Funktionär und ein Arzt fassen Strafen wegen Dopings aus:

Doping: Athlet, Funktionär und Arzt verurteilt

Das Thema Doping verfolgt den Biathlon-Sport auch nach Saisonende.

Der Südtiroler Biathlet Daniel Taschler, dessen Vater und langjähriger Vizepräsident des Biathlon-Weltverbands Gottlieb sowie der Arzt Michele Ferrari sind wegen Verstößen gegen das Doping-Gesetz verurteilt worden.

Wie die Tageszeitung "Dolomiten" berichtet, fassen alle drei unter anderem bedingte Haftstrafen aus, die zur Bewährung ausgesetzt wurden. Die Urteile sind vorerst nicht rechtskräftig.

Taschler von allen Ämtern ausgeschlossen

Gottlieb Taschler erhielt laut "Dolomiten" neben einem Jahr Haft auf Bewährung auch eine Geldstrafe in Höhe von 4.000 Euro. Zudem wurde der langjährige Vizepräsident des Biathlon-Weltverbands aus allen leitenden Ämtern im italienischen Wintersportverband, im Olympischen Komitee CONI und in vom CONI anerkannten Vereinen und Veranstaltern ausgeschlossen.

Die Haftstrafe wurde zur Bewährung ausgesetzt, sei aber noch nicht rechtswirksam. Dies gelte auch für das Amtsverbot, das jedoch nicht zur Bewährung ausgesetzt wurde und im Falle einer definitiven Verurteilung jedenfalls greifen würde, hieß es.

Sein Sohn Daniel Taschler wurde zu neun Monaten bedingter Haft und 3.600 Euro Geldstrafe verurteilt. Das Gericht habe es als erwiesen angesehen, dass sich der Biathlet von Sommer 2010 bis Jänner 2011 unter Ferraris Anleitung wiederholt gedopt habe, so die "Dolomiten". Dies hätten die Ermittlungen der Carabinieri-Sondereinheit NAS Trient zutage gefördert.

15.000 Euro Schadenersatz für WADA

Laut Anklage habe Daniel Taschler am 14. Jänner 2011 dann auch sein bestes Ergebnis (5. Platz) in einem Rennen erzielt. Zentrum der Anklage sei eine Abhörung im Wohnwagen von Sportarzt Ferrari am 17. Oktober 2010 gewesen, in der es um die Ausführung des Dopings gegangen sei.

Ferrari sei der Begünstigung bei der Einnahme von Dopingmitteln für schuldig befunden worden. Der Arzt erhielt ein Jahr und sechs Monate bedingte Haft, ein Berufsverbot für diesen Zeitraum und 4.500 Euro Geldstrafe. Vom Vorwurf des Handels bzw. der Weitergabe wurde er laut "Dolomiten" wegen fehlender Beweise freigesprochen.

Der Weltantidopingagentur WADA als Nebenkläger sprach das Gericht 15.000 Euro Schadenersatz zu, auch für ihre Prozesskosten (9.500 Euro) müssten die Angeklagten aufkommen, hieß es in dem Bericht.

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