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Zwei Aich/Dob-Funktionäre verurteilt

Richterin beziffert Schaden auf 240.000 Euro. Zehn Monate bedingte haft.

Zwei Aich/Dob-Funktionäre verurteilt

Zwei Funktionäre des Kärntner Volleyballvereins Aich/Dob sind am Mittwoch am Landesgericht Klagenfurt zu jeweils 10 Monaten bedingter Haft verurteilt worden.

Der Schöffensenat unter Vorsitz von Richterin Michaela Sanin sah ein Untreuevergehen als erwiesen an, die Schadenssumme habe 240.000 Euro betragen. Die Angeklagten erbaten drei Tage Bedenkzeit, das Urteil ist damit nicht rechtskräftig.

Oberstaatsanwalt Robert Riffel hatte in seiner Anklage von einem Schaden von rund 400.000 Euro gesprochen.

Geld, das die Angeklagten in den Jahren 2006 bis 2011 von Vereinskonten abgehoben und für private Zwecke verwendet hätten. Die Sportfunktionäre bestritten den Untreuevorwurf im Verlauf des Prozesses - zu keinem Zeitpunkt sei dem Verein ein Vermögensnachteil entstanden.

Beschuldigte stellen sich gegenteilig dar

Die Angeklagten gaben an, dass sie lediglich Aufwandsentschädigungen verrechnet hätten.

Als sie ihre Funktionen angetreten haben, sei der Verein mit 600.000 Schilling (rund 44.000 Euro) in der Kreide gestanden - man habe Aich/Dob aus den Schulden geführt.

"Ich hätte nie etwas gemacht, was dem Verein geschadet hätte", sagte einer der Angeklagten auch am Mittwoch aus - er habe seine gesamte Freizeit für den Sportverein geopfert.

Aufwandsentschädigung erst Jahre später

Mit dem Verein sei vereinbart worden, dass die Angeklagten das Geld frei verwalten könnten, es dürften nur keine Schulden gemacht werden.

Auch sei eine rückwirkende Auszahlung von Aufwandsentschädigungen vereinbart worden, die dann auch durchgeführt wurde - allerdings erst Jahre später, als wieder ein Plus auf dem Konto gewesen sei.

Auch Vereinsmitglieder waren im Verlauf des Prozesses zu Wort gekommen: Sie sagten übereinstimmend aus, dass dem Verein durch das Handeln der beiden Angeklagten kein Schaden entstanden sei.

Richterin Sanin sah das allerdings anders: "Dass dem Verein ein Schaden entstanden ist, ist logisch - er hatte einfach weniger Geld zur Verfügung." Der Schöffensenat habe es als erwiesen angesehen, dass ein wissentlicher Befugnismissbrauch vorgelegen habe. Der Ermessensspielraum, den die beiden zur Verfügung gehabt haben, sei überzogen worden.

Deutlich über den Pauschalsätzen

Sanin stützte sich auch auf Aussagen eines Sachverständigen - es gebe bestimmte Pauschalsätze für Aufwandsentschädigungen, die für gemeinnützige Vereine anzuwenden seien. 94.000 Euro wären das für den Erstangeklagten gewesen - verzeichnet wurden aber Behebungen in Höhe von 211.000 Euro.

46.000 Euro hätte der Zweitangeklagte beheben dürfen - er hob aber 170.000 Euro ab, wodurch sich der Gesamtschaden von 240.000 Euro ergab. Sanin kritisierte auch, dass für den Aufwandsersatz keine Aufzeichnungen und keine detaillierten Belege vorliegen würden.

Der Erstangeklagte war bereits im Mai 2015 vom Vorwurf des Amtsmissbrauchs und der Vorteilnahme freigesprochen worden. Die Staatsanwaltschaft hatte damals den Vorwurf zurückgezogen, dass der Erstangeklagte in seiner Funktion als Betriebsprüfer "Sponsorgelder" für den Verein im Austausch für Wohlwollen bei Betriebsprüfungen kassiert hätte.

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