Just als es für Deutschlands langjähriges Tennis-Aushängeschild Alexander Zverev sportlich wieder etwas bergauf geht, muss der 26-jährige einen Tiefschlag abseits des Platzes hinnehmen.
Die Staatsanwaltschaft Berlin hat einen Strafbefehl gegen den Olympiasieger von 2021 beantragt. Das bestätigte das Amtsgericht Tiergarten dem deutschen Sport-Informations-Dienst (SID).
Demnach sehe die Staatsanwaltschaft einen "hinreichenden Tatverdacht", das Gericht müsse nun "anhand der Aktenlage" entscheiden, ob es "die Einschätzung der Staatsanwaltschaft" teilt, hieß es in der Stellungnahme am Mittwoch. Zverevs Bruder Mischa, der im Management mitwirkt, war für den SID zunächst nicht für eine Stellungnahme zu erreichen.
Freispruch durch ATP in alter Causa
Bereits in der Vergangenheit wurde Zverev gewalttätiger Übergriffe beschuldigt.
Seine Ex-Partnerin Olga Sharypowa sprach mehrmals in der Öffentlichkeit von Misshandlungen von Seiten Zverevs, ging mit den Vorwürfen jedoch selbst nie vor Gericht. Zverev beteuerte stets seine Unschuld und erzählte von einer durch seine Anwälte erwirkten einstweiligen Verfügung gegen die Russin.
Von der ATP wurde Zverev damals nach einer eigens eingeleiteten Untersuchung jedoch freigesprochen.