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Öffnungsschritte im Kinder und Jugendsport

Ab Montag können Kinder und Jugendliche zumindest wieder mit Auflagen trainieren.

Öffnungsschritte im Kinder und Jugendsport Foto: © GEPA

Mit 15. März 2021 ermöglicht die Bundesregierung in ganz Österreich, Kindern und Jugendlichen Sport und Bewegung unter Anleitung von Vereinstrainerinnen und -trainern im Freien. Besondere Regelungen gelten für die Sportausübung in der Modellregion Vorarlberg.

"Wir wissen, dass gerade die Jüngsten Sport und Bewegung im Verein stark vermisst haben. Nicht nur weil sie Freude am Bewegen haben, sondern auch weil ihnen der soziale Kontakt mit den Freundinnen und Freunden abgeht. Das kann ich persönlich sehr gut nachvollziehen“, sagt Vizekanzler und Sportminister Werner Kogler zu den Öffnungsschritten im Sport.

"Mit wirklich großer Freude ermöglichen wir ab Montag, 15. März, den Kindern und Jugendlichen den Outdoor-Sport in den Vereinen. Wir machen das auf Basis der Erkenntnisse vieler Studien und vieler Einschätzungen von Expertinnen und Experten", betont der Vizekanzler.

Ab 15. März gilt bundesweit (mit Ausnahme Vorarlberg):

- Vereinstraining für Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr
- 2 Meter Abstand, ausnahmsweise kurzfristige Unterschreitung möglich
- Maximale Gruppengröße: 10 Personen plus 2 Betreuungspersonen
- 20 qm pro Person
- Keine Testverpflichtung für Kinder und Jugendliche
- Betreuungspersonen müssen 1 x wöchentlich negativen Antigen-/PCRTest vorlegen oder FFP2-Maske tragen.
- Mehrere Trainingsgruppen zeitgleich möglich, wenn Durchmischung ausgeschlossen ist.
- Keine Benützung von Garderoben und Duschen
- Präventionskonzept (z.B. Hygienemaßnahmen, Registrierungspflicht) erforderlich

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