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ÖFB-Präventionskonzept für das Nachwuchstraining

Die Regeln für den Start der Nachwuchstrainings stehen fest:

ÖFB-Präventionskonzept für das Nachwuchstraining Foto: © GEPA

Ab Montag, dem 15. März, dürfen im ganzen Land die Nachwuchs-Fußballer wieder ins Training einsteigen.

Zwei Tage vorher hat der ÖFB das Präventionskonzept mit jenen Regeln präsentiert, die nun für die Trainings gelten. In Vorarlberg gibt es weitreichendere Lockerungen und damit auch eigene Regeln.

SpielerInnen bis zum 18. Lebensjahr dürfen in Trainingsgruppen von maximal zehn Kindern bzw. Jugendlichen mit bis zu zwei volljährigen TrainerInnen eingeteilt und betreut werden. Bei der Sportausübung ist ein Mindestabstand von zwei Metern grundsätzlich einzuhalten, darf aber kurzzeitig unterschritten werden.

Tests für die Trainer

An einer Sportstätte - wobei es sich explizit um eine Freiluft-Trainingsstätte handeln muss - dürfen mehrere dieser Gruppeneinheiten gleichzeitig, aber getrennt voneinander stattfinden, wenn die Vermischung der Gruppen durch räumliche Trennung oder zeitliche Staffelung ausgeschlossen werden kann.

TrainerInnen und BetreuerInnen müssen sich zudem mindestens einmal alle sieben Tage einem Corona-Test unterziehen, ansonsten muss eine FFP2-Maske getragen werden. Außerdem gilt eine Registrierungspflicht für alle Personen, die sich länger als 15 Minuten auf der Sportstätte aufhalten.

Um die Möglichkeit eines Gruppentrainings in Anspruch nehmen zu können, bedarf es einer Ausarbeitung eines Präventionskonzepts durch den Verein. Der ÖFB stellt allerdings ein Muster-Präventionskonzept zur Verfügung (HIER zum Download>>>).

Im Erwachsenenbereich dürfen auf Sportstätten im Freien weiterhin nur Einzeltrainings, auch Einheiten mit einem Trainer und mehreren Personen sind zulässig (bis zu drei Erwachsene und sechs Minderjährige, die bis auf den Trainer allesamt im gleichen Haushalt leben müssen).

Vorarlberg: Training auch in Sporthallen

In Vorarlberg gehen die Öffnungen für den Nachwuchs bis 18 Jahre insofern etwas weiter, dass für den Trainingsbetrieb im Freien die Gruppengröße des Nachwuchses bis zu 20 Personen (zuzüglich dreier volljähriger Betreuungspersonen) betragen darf und die Testpflicht wegfällt.

Außerdem darf im "Ländle" das Nachwuchstraining auch in geschlossenen Räumen stattfinden, wobei die Gruppengröße hier wieder nur zehn Personen zuzüglich zweier volljähriger Bezugspersonen betragen darf und eine Testpflicht für alle Kinder und Jugendlichen sowie BetreuerInnen besteht.

Von öffentlich befugten Teststraßen und Apotheken durchgeführte Antigen-Tests (48 Stunden gültig) und PCR-Tests (72 Stunden) sind hierbei ebenso zulässig, wie in einem behördlichen Datenverarbeitungssystem erfasste Tests zur Eigenanwendung (24 Stunden gültig).

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