news

Auch Salzburg setzt Fußball aus

Nach dem Burgenland ruht der Fußball vorerst auch in Salzburg:

Auch Salzburg setzt Fußball aus Foto: © GEPA

Nach dem Burgenland setzt auch Salzburg den Spielbetrieb mit sofortiger Wirkung aus. 

Wie der Salzburger Fußballverband am Freitag mitteilt, sind in Anbetracht der jüngsten Entwicklungen und in Abstimmung mit dem Land Salzburg "alle Meisterschafts- und Freundschaftsspiele sowie Turniere sowohl im Erwachsenenbereich als auch im Jugend- und im Kinderfußball betroffen".

In den Bezirken Salzburg-Umgebung (Flachgau), Hallein (Tennengau), St. Johann (Pongau) und Zell am See (Pinzgau) besteht gemäß der am Freitag veröffentlichten Verordnung des Landes Salzburg mit 24.10.2020, 00:00 Uhr ein komplettes Veranstaltungsverbot, somit sind Trainings in diesen Bezirken ebenfalls nicht zulässig.

Der Salzburger Fußballverband möchte im Laufe der kommenden Woche die "komplett neue Situation aufarbeiten und weitere Entscheidungen im Sinne des Fußballsports treffen". 

Burgenland untersagt Sportarten mit Körperkontakt

Als Reaktion auf den Ampelstatus "Rot" im Bezirk Neusiedl am See verschärft das Burgenland die Maßnahmen zur Eindämmung von Covid-19. Landesweit sind ergänzend zu den Bestimmungen des Bundes Veranstaltungen von Sportarten mit Körperkontakt ab heute, Freitag, untersagt, so Landeshauptmann Hans Peter Doskozil (SPÖ) laut Aussendung. Ausgenommen von dem per Verordnung erlassenen Verbot sind Veranstaltungen im Spitzen- und im Nachwuchssport sowie bei Sportarten ohne Körperkontakt.

Zu den Kontaktsportarten zählen etwa Fußball, Judo, Eishockey und Basketball. Die Verordnung trete ab Kundmachung in Kraft. Das Land reagiere verantwortungsvoll und angemessen auf die neue Entwicklung, stellte Doskozil fest. Wegen eines starken Anstiegs der Covid-19-Neuinfektionen in den vergangenen sieben Tagen hatte die Corona-Ampel-Kommission entschieden, den Bezirk Neusiedl am See auf die Ampelphase "Rot" und den Bezirk Oberpullendorf auf "Orange" zu setzen. Die Bezirke Oberwart und Güssing behalten die Ampelfarbe "Orange".

Bei den nicht vom Verbot betroffenen Veranstaltungen sind in geschlossenen Räumen höchstens bis zu 250 Zuschauer erlaubt, im Freiluftbereich beträgt die Höchstzahl 500 Personen. Für die Zuschauer gibt es zugewiesene und gekennzeichnete Sitzplätze.

Im Nachwuchsbereich sind mit Ausnahme der Angehörigen von minderjährigen Teilnehmerinnen und Teilnehmern keine Besucher gestattet. Auch hier müssen zugewiesene Sitzplätze benützt werden. Bei den erlaubten Sportveranstaltungen sind Gastronomie bzw. Ausschank nicht gestattet. "Unser Ziel ist es, möglichst angemessen auf die aktuelle Entwicklung zu reagieren. Daher haben wir uns bei dieser neuen Verordnung auch eng mit betroffenen Zielgruppen abgestimmt", erläuterte der Landeshauptmann.

"Umso unverständlicher" sei für ihn die Vorgangsweise der Bundesregierung bei der neuen bundeseinheitlichen Verordnung, die nun erst in der Nacht auf Sonntag in Kraft trete: "Es ist absolut nicht nachvollziehbar, dass wenige Stunden vor dem geplanten Inkrafttreten dem Burgenland kein Verordnungstext vorgelegen ist, obwohl offenbar schon seit Montag ein Entwurf zwischen einzelnen Bundesländern und Ministerin kursiert ist", kritisierte Doskozil.

Kommentare