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Überraschung: Kind legt Hannover-Übernahme auf Eis

Der langjährige Präsident lässt den Antrag vorerst ruhen.

Überraschung: Kind legt Hannover-Übernahme auf Eis Foto: © getty

Der Unternehmer Martin Kind wird Hannover 96 vorerst nicht übernehmen.

Fußball-Deutschland blickte am Montag gespannt nach Frankfurt, wo die Deutsche Fußball Liga (DFL) über einen Antrag Kinds zur Übernahme der Mehrheit der Stimmrechte am Klub Hannover 96 entscheiden sollte.

Der langjährige Präsident der Niedersachen beruft sich dabei auf eine Ausnahmeregel, die es einem Investor nach 20 Jahren des Engagements erlaubt, die 50+1-Regel zu umgehen.

Nun vermeldet die DFL überraschend, dass Kind seinen Antrag auf Eis legt und eine Entscheidung vorerst vertagt wird.

Hoffnung für Kind?

Die DFL erhielt am Montagmorgen eine Mitteilung des Vereins, aus der hervorging, dass der Antrag auf die Erteilung einer Ausnahmeregelung vorerst ruhen soll.

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"Ein entsprechendes Schreiben ist bei der DFL am heutigen Vormittag eingegangen. Vor diesem Hintergrund ist bis auf Weiteres keine Entscheidung des DFL-Präsidiums in dieser Angelegenheit erforderlich", heißt es seitens der Liga. "Die Mehrheitsverhältnisse bei Hannover 96 bleiben demnach unverändert."

Unabhängig von der Causa Kind will der Liga-Verband eine "ergebnisoffene Grundsatzdebatte" über eine Reform der 50+1-Regel anstoßen. Dass das Konstrukt nun generell in Frage gestellt wird, wird die Hoffnung beim 73-jährigen Hörgeräte-Unternehmer nähren, sein Vorhaben auch ohne entsprechende Ausnahmeregel durchzusetzen.

Was bedeutet 50+1?

In den Statuten der DFL ist unter Paragraph 16c Absatz 2 festgeschrieben, dass der "Stammverein" mindestens "50 Prozent zuzüglich eines weiteren Stimmanteils in der Versammlung der Anteilseigner" an der ausgegliederten Profi-Abteilung halten muss.

Damit soll verhindert werden, dass Konzerne oder Privateigentümer die Kontrolle über eine Profi-Mannschaft übernehmen können. Sollte ein Investor jedoch über mehr als 20 Jahre "den Fußballsport des Muttervereins ununterbrochen und erheblich gefördert" haben, kann unter Auflagen ein Ausnahme-Antrag gestellt werden, über den dann der Liga-Verband entscheidet.

Martin Kind hatte 2011 bereits erstritten, dass ein solches Engagement nicht vor dem ursprünglich festgelegten Stichtag des 1. Jänner 1999 erfolgt sein muss.

In Deutschland fand diese Regelung bisher in den Fällen von Bayer Leverkusen (Bayer), des VfL Wolfsburg (Volkswagen) und der TSG Hoffenheim (Dietmar Hopp) Anwendung.


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