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CL-Quali: Möglicher Rapid-Gegner bleibt gesperrt

Die Türken wären in der selben Runde wie Rapid Wien eingestiegen.

CL-Quali: Möglicher Rapid-Gegner bleibt gesperrt Foto: © GEPA

Der Internationale Sportgerichtshof hat die Entscheidung der UEFA zum Ausschluss des türkischen Klubs Trabzonspor aus dem Europacup am Donnerstag bestätigt. Damit bleibt der türkische Vizemeister von insgesamt einer Teilnahme an den UEFA-Klubwettbewerben in den Jahren 2020/21 und 2021/22 ausgeschlossen.

Die Türken wären wie Vizemeister Rapid in der zweiten Runde des Ligawegs in der Champions-League-Qualifikation eingestiegen und wären im Gegensatz zu den Hütteldorfern bei der Auslosung nicht gesetzt gewesen.

Besiktas, Dritter der abgelaufenen Süper-Lig-Saison wird den Platz von Trabzonspor einnehmen. Die Mannschaft aus Istanbul ist in Runde zwei gesetzt.

PAOK, der neue Klub von Ex-Rapid-Kapitän Stefan Schwab, wird auf jeden Fall als ungesetztes Team an den Start gehen. Hätte der CAS die Entscheidung der UEFA gegen Trabzonspor aufgehoben, dann wäre PAOK ebenfalls gesetzt gewesen und die Türken ungesetzt.

Verstöße gegen Financial Fairplay

Die UEFA hatte mit dem Ausschluss Verstöße des türkischen Klubs gegen das Financial Fairplay geahndet. Grund für die Bestrafung war der Verstoß gegen eine Übereinkunft aus dem Jahr 2016. Darin hatte sich Trabzonspor laut UEFA verpflichtet, dass Ausgaben die Einnahmen nicht übereinsteigen sollen. Nun seien die Ziele für das Finanzjahr 2019 nicht erreicht worden, begründete die UEFA. Der Verband hatte die Strafe schon vor elf Monaten ausgesprochen, damals aber noch zur Bewährung ausgesetzt.

Trabzonspor hatte gegen die Strafe am 13. Juni 2020 Berufung beim CAS eingelegt. Das Schiedsverfahren wurde auf beschleunigter Basis durchgeführt. Nachdem der für diese Angelegenheit zuständige Einzelschiedsrichter die schriftlichen Eingaben und Beweise der Parteien berücksichtigt hatte, stellte er fest, dass Trabzonspor das erforderliche Finanz-Ergebnis für das Geschäftsjahr 2019 nicht erreicht hatte und wies daher die Beschwerde zurück.

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