Auch Protestkomitee gibt St. Pölten Recht
Das Protestkomitee der Bundesliga hat die erstinstanzliche Beglaubigung des Relegations-Rückspiels zwischen dem SKN St. Pölten und dem SC Wiener Neustadt bestätigt.
"In seiner Begründung bestätigte das Protestkomitee die Ansicht des Senates 1 dahingehend, dass für den gegenständlichen Sachverhalt nur die Regelungen des ÖFB anwendbar sind. Diese unterscheiden klar zwischen Spiel- und Einsatzberechtigung. Die Kooperationsbestimmungen ermöglichen, dass ein Kooperationsverein die Spielberechtigung des Stammvereins für den Kooperationsspieler nutzen kann. Die sportliche Integrität ist gewährleistet, da Kooperationsverträge nur zwischen Vereinen unterschiedlicher Leistungsstufen abgeschlossen werden dürfen", heißt es in einer Aussendung.
Mit der Entscheidung des Protestkomitees ist der verbandsinterne Instanzenzug der Österreichischen Bundesliga abgeschlossen. Wiener Neustadt kann als letzte Instanz innerhalb von sieben Tagen Klage beim Ständigen Neutralen Schiedsgericht einbringen.
St. Pölten überzeugt: Urteil wird halten
"Wir sind froh, dass auch das Protestkomitee sich unserer Argumentation vollinhaltlich angeschlossen hat. Wir sind weiterhin überzeugt, dass wir mit unserer Argumentation im Recht sind und arbeiten konzentriert auf unsere dritte Saison in der tipico Bundesliga hin. Ich bin überzeugt, dass dieses Urteil auch vor dem Ständigen Neutralen Schiedsgericht halten wird, sollte Wr. Neustadt diesen Schritt noch setzen", sagt SKN-Präsident Helmut Schwarzl.
Wr. Neustadt hatte nach verlorener Relegation gegen den Einsatz von David Atanga im Duell mit St. Pölten Protest eingelegt. Atanga bestritt in der abgelaufenen Spielzeit zuvor bereits Spiele für Salzburg und Liefering. Laut FIFA-Regulativ darf ein Akteur aber nur für zwei Vereine pro Saison spielen. Die Bundesliga setzt ihre Kooperationsspieler-Regelung dagegen.
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