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Freispruch für Walter Mayer

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Walter Mayer wird im Straflandesgericht Leoben vom Vorwurf der Verleumdung freigesprochen. Zwar kommt Richter Robert Schwarzl zu dem Schluss, dass der ehemalige ÖSV-Trainer im Zuge des Dopingverfahrens Falschaussagen getätigt hat, allerdings erkennt er keinen Vorsatz, dass Mayer damit die betreffenden Personen einer behördlichen Verfolgung aussetzen wollte. Er stufte die Lügen mehr Selbstschutz ein. Somit wird Mayer im Zweifel freigesprochen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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