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Walter Mayer nicht ins Gefängnis

Die Berufung von Walter Mayer gegen seine Verurteilung ist abgewiesen worden. Allerdings wird verhängte Haftstrafe auf Bewährung ausgesetzt.

Walter Mayer nicht ins Gefängnis
Walter Mayer muss nicht ins Gefängnis. Das Wiener Oberlandesgericht hat die Nichtigkeit- und Schuldberufung gegen seine Verurteilung anhand des Anti-Doping- und des Arzneimittel-Gesetzes zwar abgewiesen, jedoch wird die von der ersten Instanz verhängte Haftstrafe von 15 Monaten, davon drei bedingt, zur Gänze in eine Bewährungsstrafe umgewandelt. Mayer war in die Doping-Affäre rund um die Spiele 2002 und 2006 sowie um die Plasmapheresestation Humanplasma verstrickt.