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NADA-Rechtskommission will klagen

NADA-Rechtskommission will klagen

Der Fall Christian Hoffmann beschäftigt die Mitglieder der Rechtskommission der Nationalen Anti-Doping-Agentur (NADA) auch noch Monate nach ihrem Urteil.

Denn vier der fünf Mitglieder und auch der NADA-Geschäftsführer Andreas Schwab wurden durch Veröffentlichung von Auszügen einer von Hoffmann durchgeführten Tonaufnahme der Sitzung und der Entscheidungsfindung in ein schiefes Licht gerückt.

Gernot Schaar, der Vorsitzende der Rechtskommission, zog am Donnerstag die Authentizität des Dokuments in vorliegender Form in Zweifel und kündigte gerichtliche Schritte gegen den Langlauf-Olympiasieger an.

Handy-Mitschnitt verboten

Die Rechtskommission befindet sich in einer schwierigen Situation. Denn sie ist wie in jedem Dopingfall auch in der langwierigen Affäre des für sechs Jahren gesperrten Hoffmann zur Verschwiegenheit verpflichtet und kann die Vorwürfe nicht in geeigneter Form entkräften.

Fest steht laut Schaar, dass Hoffmann bei einem Überprüfungsantrag im Zuge seines Einspruchs gegen die Sperre vor der Unanhängigen Schiedskommission (höchste nationale Berufungsinstanz) zugegeben hat, dass er die gesamte Verhandlung (mittels Handy) mitgeschnitten habe.

"Das ist ohne vorherige Information der Beteiligten verboten. Wir werden eine Sachverhaltsdarstellung an die Staatsanwaltschaft einbringen", sagte der Anwalt.

"Mit aller Härte dagegen wehren"

Die Verhandlung hat laut Schaar viereinhalb Stunden gedauert, das Skript umfasst 30 Seiten. Es werde zu hinterfragen sein, ob aus dem Mitschnitt nicht Teile herausgenommen wurden, um etwas zu suggerieren, sagte Schaar, der empört ist über die Vorgangsweise.

"Wir werden uns mit aller Härte dagegen wehren. Ich sitze in einer Kommission mit honorigen Herren, die sich über jeden Fall lange den Kopf zerbrechen und kann nicht akzeptieren, dass Kollegen diskreditiert werden."

Ein Gericht werde zu beurteilen haben, ob Hoffmann berechtigt war, aufzuzeichnen und dies zu veröffentlichen. "Wir haben eine Kanzlei beauftragt. Wir werden uns die Veröffentlichung und die Unterstellungen nicht gefallen lassen", sagte Schaar.

Man werde auch dem zuständigen Minister Norbert Darabos den Sachverhalt erklären.

"Keine Einflussnahme"

Versuchte Beeinflussung der Rechtskommission etwa durch NADA-Angehörige habe es bisher in keinem Verfahren gegeben, erklärte Schaar. Durch ein veröffentlichtes Zitat war im Fall Hoffmann eine mögliche Einflussnahme von Schwab impliziert worden.

"Ich habe in keinster Weise gesagt, in welche Richtung das gehen soll", betonte der NADA-Geschäftsführer.

Schaar sagte, er verwahre sich entschieden gegen Unterstellungen, dass Entscheidungen auf Zuruf getroffen würden. Er teilte mit, dass im Verlauf des Falls Hoffmann ein Mitglied der Rechtskommission telefonisch bedroht worden sei.

Dies sei angezeigt worden, die Erhebungen seien im Gang.

 

Dass in insgesamt viereinhalb Stunden Sitzungsdauer auch Pausen gemacht und nicht immer nur zum Thema gesprochen würde, ist für Schaar normal. "Wir sehen keine Schuld", bekräftigte der Jurist.

Wenn er kritisiert werde, über andere Dinge gesprochen zu haben, so müsse er das zur Kenntnis nehmen. Inkompetenz lasse er sich aber nicht vorwerfen.

Schaar: "Ich akzeptiere Kritik an sachlichen Entscheidungen, aber hier geht es nur darum, Leute zu diskreditieren."

Darabos ordnet Überprüfung an

Sportminister Darabos hat laut einer Aussendung am Donnerstag eine umfassende Überprüfung und Aufklärung angeordnet.

"Unabhängig von der Frage, ob diese Aufzeichnung rechtmäßig zustande gekommen ist, besteht ein dringendes Interesse an einer lückenlosen Aufklärung. Das ist eine Frage der Glaubwürdigkeit der NADA", sagte Darabos.

Mit der Klärung des Sachverhaltes hat der Minister den Vorsitzenden des Kuratoriums der NADA beauftragt. Der Bericht soll bis spätestens 30. März 2012 vorliegen.

Schwab: "Nur kurz im Sitzungszimmer"

Konkret soll geklärt werden, ob es sich bei der veröffentlichten Transkription um eine authentische Wiedergabe der Sitzung handelt.

Weiters soll überprüft werden, ob eine Teilnahme des NADA-Geschäftsführers an einer Sitzung der Rechtskommission laut Geschäftsordnung zulässig ist, ob er den weisungsfreien Mitgliedern der Kommission "Handlungsempfehlungen" erteilen darf und ob durch die Geschäftsordnung der NADA-Rechtskommission eine hinreichende Unabhängigkeit der Rechtskommission bei der Entscheidungsfindung gewährleistet ist, heißt es in der Aussendung von Darabos.

Schwab hatte zuvor bei der Pressekonferenz erklärt, er sei nur kurz im Sitzungszimmer gewesen, weil er ein Mitglied in einer anderen Sache gebraucht habe.