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Das Anti-Doping-Gesetz wird verschärft

Das Anti-Doping-Gesetz wird verschärft

Der neue Code der Welt-Anti-Doping-Agentur (WADA) tritt mit Jahresbeginn 2015 in Kraft und dies macht auch Anpassungen des Gesetzes in Österreich nötig.

Die Novelle des heimischen Anti-Doping-Bundesgesetzes (ADBG) ging am Freitag in Begutachtung.

WADA-Code findet Berücksichtigung

Die WADA hatte den neuen Code bereits am 15. November des Vorjahres verabschiedet, seither sind die Neuerungen bekannt.

In die Novelle des ADBG fließen zudem die heimischen Erfahrungen der vergangenen fünf Jahre ein. Sportminister Gerald Klug freute sich in einer Aussendung vom Freitag, dass der Kampf gegen Doping in Österreich zukünftig zielgerichteter und effizienter werde.

"Österreich bleibt mit den neuen Regelungen international Vorreiter", sagte Klug.

Vier statt bisher zwei Jahre

Die überarbeiteten WADA-Regelungen betreffen etwa die Erhöhung der Standard-Sperre bei schweren Vergehen von zwei auf vier Jahre und den Ausbau der Zusammenarbeit zwischen Anti-Doping-Organisationen und strafrechtlichen Ermittlungsorganen.

So können etwa Zeugen in einem Anti-Doping-Verfahren bei Nichterscheinen künftig von einem ordentlichen Gericht vorgeladen werden.

Zudem ist es Aktiven künftig untersagt, mit verurteilten Trainern, Betreuern oder Funktionären zu arbeiten ("verbotener Umgang"), überdies wurde der Tatbestand der Komplizenschaft (auch Anleitung, Verschleierung und aktive Mithilfe) geschaffen.

Den Fokus zuspitzen

Der nationale Testpool wird von zwei auf drei Segmente reduziert.

"Das Ziel ist die Konzentration auf den Topbereich", sagte Michael Cepic, der Geschäftsführer der nationalen Anti-Doping-Agentur. Herausgestrichen wird in der Novelle auch die klare Trennung zwischen der NADA (sie vertritt die Anklage) und der unabhängigen Anti-Doping-Rechtskommission.