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Die Schadenersatz-Lawine nimmt Fahrt auf

Die Schadenersatz-Lawine nimmt Fahrt auf

Stefan Miklauz (Bild oben) war im März 2014 als neuer Schwimmverbands-Präsident angetreten, um "allen die Hände zu reichen" und die vielen Streitfronten zu befrieden.

Knapp ein Jahr später ist er seinem Credo nach wie vor einiges schuldig geblieben. Mit der Vergangenheit wurde noch immer nicht aufgeräumt (der Prüfungsbericht der Wirtschaftskanzlei TPA Horwath wurde nicht veröffentlicht), Dinko Jukic sowie eine Reihe von Synchronschwimmerinnen haben das Land verlassen und ein Ende der Prozessflut ist weiterhin nicht in Sicht.

Im letzten Punkt kommt es am Freitag um 10:30 Uhr im Saal 6 des Wiener Landesgerichtes für Zivilrechtssachen zu einer weiteren Verhandlung. Jedoch einer mit einer Portion Brisanz. Wurden doch mit Ex-OSV-Präsident Paul Schauer und Ex-Finanzreferent Walter Benesch zwei zentrale Figuren der skandalumwitterten OSV-Gebahrungen als Zeugen vorgeladen.

Was geschah mit den Ströck-Geldern?

Was geschah mit den Ströck-Geldern?
Paul Schauer und Walter Benesch

Genauer gesagt handelt es sich um die zweite Verhandlung des Schadenersatz-Prozesses zwischen dem OSV und dem Salzburger Verein Delphin.

Vergangenen Juni hatte auch der Oberste Gerichtshof den Ausschluss des Salzburger Landesschwimmverbandes sowie einiger Salzburger Klubs für unrechtmäßig erklärt. Nun fordern die Geschädigten via Gericht entgangene Förderungen oder auch Mitgliedsbeiträge ein. Oder wie es bei Delphin der Fall ist, ein durch den Ausschluss entgangenes Sponsoring in Höhe von 125.000 Euro.

Für deren zweite Verhandlung hatte Richterin Sabine Längle, die bereits den ÖOC-Prozess leitete, überraschend Schauer, Benesch sowie das ehemalige Mitglied des OSV-Verbandsgerichtes, Kurt Kozak, als Zeugen vorgeladen. Damit könnte Schauer am Freitag erstmals öffentlich und unter Eid unter anderem zum Verbleib der Sponsorengelder von Ströck Stellung nehmen müssen. Von einer siebenstelligen Summe ist die Rede.

Ob alle erwähnten Herren tatsächlich geschlossen erscheinen, gilt jedoch als unwahrscheinlich.

Erst der Anfang

Die 125.000 Euro Schadenersatz, die dem OSV drohen könnten, sind jedoch bei weitem nicht das Ende der Fahnenstange.

Weitere Prozesse werden folgen. Wie aus der untenstehenden Auflistung zu entnehmen ist, belaufen sich die Forderungen an den OSV auf rund 385.000 Euro, wobei der exakte Betrag von Jukic' Ex-Klub SC Austria Wien, der kürzlich in zweiter Instanz erfolgreich gegen seinen Ausschluss vorgegangen war, noch nicht feststeht.

Über die rechtmäßige Höhe der jeweiligen Forderungen werden letztlich die Gerichte entscheiden. Aus den bisherigen Prozessen war der OSV stets als Verlierer hevorgegangen. Wird diese Performance bei den Schadenersatz-Prozessen fortgesetzt, könnte dem OSV der Konkurs ins Haus stehen. Zumal dann Prozesskosten im hohen fünfstelligen Bereich schlagend werden. Demnach könnten sogar die Verbands-Verantwortlichen mit ihrem Privatvermögen für den Schaden haftbar gemacht werden.

 

 

Andere Strategien

Der OSV arbeitet bereits seit einem Jahr an anderweitigen Strategien, den juristischen Super-GAU zu vermeiden. Bereits vor einem Jahr wurde mittels Statuten-Änderung beschlossen, dass nur Landesverbände mit festgelegten Vereinsregister-Nummern als ordentliches OSV-Mitglied gelten, was dem alten, eigentlichen Salzburger Verband trotz OGH-Urteil die Anerkennung verwehren würde.

Ein Kniff gegen den aber ebenfalls juristisch vorgegangen wird. Allerdings ist hierbei gemäß Christian Schneeberger, Präsident des rechtmäßigen Landesverbandes, frühestens in rund zwei Jahren eine Entscheidung zu erwarten.

Derweil findet am kommenden Samstag in Wels wieder ein OSV-Verbandstag statt. Dort stehen neuerliche Statuten-Änderungen zur Abstimmung.

Unveränderter Kurs

Verwunderlich ist indes, dass der SC Austria auch nach Bekanntwerden der Unrechtmäßigkeit des Ausschlusses nicht zum Verbandstag eingeladen wurde, was die in Wels befassten Beschlüsse anfechtbar macht.

"Das gesamte Gehabe, dass der OSV in Bezug auf den SC Austria an den Tag legt, zeigt, dass sie kein Interesse an einer Befriedung haben", bemängelt Anwalt Thomas Krankl, der den SC Austria vor Gericht vertritt.

Schneeberger berichtet Ähnliches. Demnach habe es keine Kontaktaufnahme des Verbandes mit den Salzburger Streitparteien gegeben.

Keine Spur also vom oft zitierten "Hände reichen".

(Der OSV war trotz mehrfacher Versuche zu keiner Stellungnahme bereit.)

Reinhold Pühringer