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OSV verliert erneut vor Gericht
Das Wiener Landesgericht erklärt die Sperre des Salzburger Schwimm-Landesverbands durch den nationalen Verband (OSV) für rechtswidrig.
Die Sperre gegen den Salzburger Schwimm-Landesverband durch den OSV ist rechtswidrig. Zu diesem Entschluss kommt das Wiener Landesgericht für Zivilrechtssachen in erster Instanz.
Wie bereits bei der im März verhängten Sperre gegen Dinko Jukic wurde aufgrund der klaren Rechtslage ohne Aufnahme des Beweisverfahrens entschieden. Ob der nationale Schwimm-Verband wie in der Causa Jukic auch hier in Berufung geht, ist noch nicht bekannt.
Stein des Anstoßes war ein Weihnachtsrennen für Kinder.