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Startschuss im Prozess Jukic vs. OSV

Startschuss im Prozess Jukic vs. OSV

Der Zwist zwischen Dinko Jukic und Österreichs Schwimm-Verband (OSV) geht am Dienstag vor Gericht.

Jukic-Anwalt Thomas Krankl hat im Herbst gegen die Sperre seines Mandanten geklagt und eine Einstweilige Verfügung beantragt.

Während diese am 30. November erteilt wurde, ist bezüglich der Klage der Versuch einer außergerichtlichen Einigung gescheitert.

Unfruchtbare Gespräche

Ein erster Gesprächsversuch Ende Dezember war nicht erfolgreich, da sich Krankl wegen einer Gerichtsverhandlung verspätet hatte.

OSV-Präsident Christian Meidlinger wollte nicht warten. Am 24. Jänner kam ein Treffen von Jukic und Krankl mit Meidlinger und OSV-Anwalt Anton Ehm zustande, aber ohne Ergebnis.

Tags darauf schloss der OSV den Jukic-Klub SC Austria Wien aus.

Verbandsinterner Weg

Damit wurde die Lage nicht ent-, sondern verschärft. Jukic darf trotz vorliegender Einstweiliger Verfügung bei keinen Wettkämpfen starten, da er Mitglied von Austria Wien ist.

Mit einem Klub-Wechsel wäre der 24-Jährige das Startverbot los, das läge ihm aber fern.

Vielmehr wurde auf vorerst verbandsinternem Weg Berufung und ein Antrag auf Einstweilige Verfügung eingebracht.

Ausgangspunkt Debrecen

Um diese Causa geht es am Dienstag im Wiener Landesgericht für Zivilrechtssachen aber nicht, sondern eben um die Klage gegen die Sperre von Dinko Jukic.

Diese wurde aufgrund des Jukic-Verhaltens bei der Debrecen-EM im Mai 2012 am 24. August vom OSV-Verbandsgericht ausgesprochen und am 15. September beim OSV-Verbandstag in Linz mit überwältigender Mehrheit bestätigt.

Jukic: "Nehme Sache ernst"

Der OSV wird am Dienstag nur durch Ehm vertreten sein, nicht durch Meidlinger.

"Es ist noch keine Zeugeneinvernahme", meinte OSV-Generalsekretär Thomas Gangel dazu. Auf der Gegenseite werden Krankl und Jukic auftreten.

"Ich nehme die Sache eben ernst", begründete Jukic, dass er konträr zu Meidlinger vor Gericht erscheinen werde.

Zahlungen beglichen

Krankl teilte mit, dass die Finanzschulden von Austria Wien an den Schwimmverband bis vergangenen Mittwoch (6. Februar) zur Gänze bezahlt worden seien.

Diese Schulden waren vom OSV am 25. Jänner als Grund für den mit sofortiger Wirkung ausgesprochenen Ausschluss angegeben worden.

Allerdings ist aus der APA vorliegenden Dokumenten ersichtlich, dass der Klub bis 6. Februar eine Zahlungsfrist hatte. Laut Krankl seien die Zahlungen daher fristgerecht erfüllt worden und der Ausschluss von Austria Wien nicht gerechtfertigt. Der OSV habe laut Krankl den Eingang der Gelder bis 6. Februar auch bestätigt.