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Pumpers Dopingsperre bestätigt
Die Unabhängige Schiedskommission bestätigt die achtjährige Dopingsperre von Läuferin Susanne Pumper. Anrufung des CAS noch möglich.
Susanne Pumper ist mit ihrem Einspruch gegen ihre Dopingsperre bei der Unabhängigen Schiedskommission abgeblitzt.
Das Urteil gegen die Läuferin, die eine völlige Beweiswiederholung erzwang, wird bestätigt. Die 43-Jährige war als Wiederholungstäterin (Erwerb von EPO und Dyn-EPO) mit einer achtjährigen Sperre mit Beginn 6. März 2012 belegt worden.
Der Beschluss ist noch nicht rechtskräftig. Pumper kann ihn beim Internationalen Gerichtshof (CAS) anfechten.