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Pistorius kommt unter Auflagen vorzeitig frei

Pistorius kommt unter Auflagen vorzeitig frei

Der wegen fahrlässiger Tötung zu fünf Jahren Haft verurteilte ehemalige südafrikanische Sprintstar Oscar Pistorius kommt nach einem Jahr im Gefängnis auf Bewährung und unter Auflagen frei.

Diese Entscheidung verkündete am Donnerstag die Kommission für vorzeitige Haftentlassungen nach Beratungen in Pretoria.

Pistorius bleibe aber weiter unter Aufsicht der Strafvollzugsbehörden.

"Nicht überrascht"

Die "vorzeitige Haftentlassung von Oscar Pistorius ab dem 20. Oktober" sei genehmigt worden, erklärte die Kommission. Vor dieser Entscheidung sei unter anderem auch mit den Eltern des Opfers Reeva Steenkamp gesprochen worden.

Diese zeigten sich "nicht überrascht" von der Entscheidung der Kommission. "Egal, ob Pistorius eingesperrt ist oder auf Bewährung frei - ihre Tochter wird nicht zurückkommen", betonte eine Sprecherin der Familie.

Kein Zugriff auf Waffen

Wie genau die Auflagen für Pistorius aussehen, gab die Kommission nicht bekannt. Sie erklärte lediglich, dass er ständig in psychotherapeutischer Behandlung sein müsse und keinen Zugriff auf Waffen haben dürfe.

Experten zufolge könnten die Auflagen Hausarrest für eine bestimmte Zahl an Stunden pro Tag oder eine elektronische Fußfessel bedeuten.

Berufungsprozess im November

Der unterschenkelamputierte Sportler hatte Mitte Februar 2013 seine Freundin Steenkamp erschossen und war dafür im Oktober 2014 wegen fahrlässiger Tötung zu fünf Jahren Haft verurteilt worden.

Nach südafrikanischem Recht darf frühzeitig aus der Haft entlassen werden, wer mindestens ein Sechstel seiner Strafe verbüßt hat. Dies ist bei Pistorius der Fall.

Pistorius beteuerte stets, seine Freundin für einen Einbrecher gehalten und sie in Panik erschossen zu haben. Ebenso wie Steenkamps Eltern glaubt aber auch die Staatsanwaltschaft nicht an diese Version. Sie legte Berufung ein und strebt nun ein Urteil wegen Mordes und damit eine höhere Haftstrafe an. Der Berufungsprozess soll am 3. November beginnen.