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Lotus darf in Le Mans starten

Das "Tribunal de Grande Instance" hat entschieden, dass die beiden Lotus T128 an den 24 Stunden von Le Mans teilnehmen dürfen.

Lotus darf in Le Mans starten
Domink Kraihamer kann aufatmen: Das "Tribunal de Grande Instance" hat entschieden, dass die beiden Lotus T128 an den 24 Stunden von Le Mans teilnehmen dürfen. Gleichzeitig bedeutet das Urteil, dass der Chef der Münchener ADESS AG, Stéphane Chosse, mit seiner Klage im Unrecht war. 800.000 Euro hat er gefordert, nun muss er selbst in die Tasche greifen und 3.000 Schadenersatz zahlen. Die genauen Hintergründe der Klage sind bislang unklar, ADESS ist für die Konstruktion des T128 verantwortlich.