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Susie Wolff wird Testfahrerin bei Williams

Susie Wolff wird Testfahrerin bei Williams

Neuzugang bei Williams: Susie Wolff wird neue Entwicklungspilotin beim F1-Rennstall.

Die Verpflichtung der Schottin ist brisant, da ihr Ehemann Toto Wolff Miteigentümer des Rennstalls ist. Ein Fakt, der bei der Entscheidung keine Rolle gespielt haben soll.

Die DTM-Pilotin erhält einen Zweijahresvertrag und wird Aerdynamik- und Simulator-Tests durchführen. Im Sommer soll sich auch einen kompletten Renn-Test absolvieren.

Ehe mit Toto Wolff kein Hindernis

"Susie ist talentiert, erfolgreich und eine höchst professionelle Rennfahrerin, die an einer der weltweit anspruchsvollsten Rennserien teilnimmt", meint Teamchef Frank Williams über seine Neuverpflichtung. Neben den Tests wird Wolff auch bei einigen Rennen mit dabei sein.

Der Fakt, dass die 29-Jährige mit Team-Miteigentümer Toto Wolff verheiratet ist, soll keine Rolle gespielt haben.

"Der Ernennung zur Entwicklungsfahrerin wurde nach sorgfältiger Prüfung durch den Aufsichtsrat zugestimmt. Toto hat sich aus diesem Prozess herausgehalten", führt Williams weiter aus.

Freude auf "ultimative Herausforderung"

Susie Wolff freut sich auf ihre neue Aufgabe. "Ich bedanke mich bei Williams für diese Chance auf und neben der Rennstrecke. Mein Dank gilt auch Mercedes und HWA für ihre Zustimmung."

Die Formel 1 sei für jeden Rennfahrer die "ultimative Herausforderung Mir gibt es die Möglichkeit, mein fahrerisches Können aus der DTm anzuwenden, aber auch zu verbessern."

Vorbild-Funktion

Sie weiß aber auch um die Vorbild-Wirkung, die mit dem Deal einhergeht.

"Ich hoffe, es zeigt auch, dass Frauen durchaus eine Rolle auf höchster motorsportlicher Eben spielen können."

Ecclestone freut "hübscher" Neuzugang

Bernie Ecclestone begrüßt den Neuzugang.

"Wenn Susie so schnell ist, wie sie hübsch ist, ist sie für jedes Team eine echte Bereicherung", kommentiert der F1-Boss.

"Zudem ist sie sehr intelligent. Ich freue mich sehr, sie in der Formel 1 zu sehen."

Bei F1-Boss bernie Ecclestone sorgt die Verpflichtung für Freude: