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Spieler klagt Festanstellung ein

Das Arbeitsgericht fällt im Prozess Heinz Müller gegen Mainz 05 ein Urteil mit Sprengkraft. Der Torhüter hatte auf Festanstellung geklagt.

Spieler klagt Festanstellung ein
Das Arbeitsgericht fällt im Prozess des ehemaligen Torhüters Heinz Müller gegen Mainz 05 ein Urteil mit Sprengkraft. Der 36-Jährige, der seit 2009 beim FSV spielt, verlängert 2012 um zwei weitere Jahre. Später wird er degradiert, klagt daraufhin eine Festanstellung ein und bekommt Recht, da befristete Arbeitsverhältnisse in Deutschland nur maximal zwei Jahre dauern dürfen. Mainz kündigt an, in Berufung zu gehen. Sollte das Urteil Bestand haben, hätte dies die Dimension des Bosman-Urteils.