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Haftstrafe für Ex-BVB-Präsident

Gerd Niebaum wurde vom Landesgericht Dortmund wegen Untreue, Kreditbetrug und Urkundenfälschung schuldig gesprochen.

Haftstrafe für Ex-BVB-Präsident
Gerd Niebaum, von 1986 bis 2004 Präsident von Borussia Dortmund, ist vom Landesgericht Dortmund wegen Untreue, Kreditbetrug und Urkundenfälschung schuldig gesprochen worden. Der 66-Jährige hatte sich in einer finanziell schwierigen Situation als Testamentvollstrecker selbst ein Darlehen in Höhe von 450.000 Euro gewährt und dies im Prozess gestanden. Die Haftstrafe von einem Jahr und acht Monaten ist auf Bewährung ausgesetzt. Vier Monate gelten aufgrund der Verfahrensdauer als vollstreckt.