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UEFA droht Rapid mit drastischen Strafen

UEFA droht Rapid mit drastischen Strafen

Nach den Zwischenfällen beim Europa-League-Auswärtsspiel von Rapid bei PAOK Saloniki (1:2) hat die UEFA ein Disziplinarverfahren gegen die Wiener eröffnet.

Die Hütteldorfer teilten am Sonntag in einer Aussendung mit, dass sie bisMontagmittag Zeit haben, etwaige Stellungnahmen und Beweismittel per E-Mail oder Fax bei der Disziplinarkanzlei einzureichen.

Aufgrund dieser extrem kurzen Frist traf sich Rapid-Präsident Rudolf Edlinger bereits am Sonntagnachmittag mit seinen Präsidiumskollegen und dem Rapid-Management, um die weitere Vorgangsweise zu besprechen.

"Sehr weitreichende Folgen"

"Im Schreiben des Europäischen Fußballverbandes wurden bereits die zu erwartenden Sanktionen aufgezeigt. Diese könnten für Rapid sehr weitreichende Folgen und immensen wirtschaftlichen Schaden bedeuten."

"Der von der UEFA strikt geächtete Einsatz von pyrotechnischen Gegenständen wird äußerst hart bestraft werden", hielten die Hütteldorfer in ihrer Aussendung fest.

So drohen Rapid neben einer hohen Geldstrafe auch Europacup-Spiele ohne Zuschauer - entweder bei Erreichen der Gruppenphase noch heuer oder bei der nächsten Europacup-Teilnahme.

"Selbst der Ausschluss aus UEFA-Bewerben wird bei etwaigen zukünftigen Vorfällen angedroht", betonte Österreichs aktueller Vizemeister und schrieb von "existenzbedrohenden Konsequenzen, die im Raum stehen".

Urteil noch am Montag

Rapid werde daher in seiner Stellungnahme der Kontroll- und Disziplinarkammer "ausführlich alle Vorfälle und Rahmenbedingungen beim Auswärtsspiel in Thessaloniki darstellen, vor allem auch die Gefahren und Angriffe, deren Spieler, Offizielle und vor allem Anhänger rund um das Toumba-Stadion ausgesetzt waren".

Die Kontroll-und Disziplinarkammer der UEFA wird laut Rapid bereits am Montagnachmittag ein Urteil fällen.

Einspruch möglich

Die Hütteldorfer haben danach drei Tage Zeit, gegen etwaige Sanktionen Rechtsmittel einzulegen und den Fall vor den Berufungssenat der UEFA zu bringen.

Im Gegensatz zur erstinstanzlichen Entscheidung besteht beim Berufungsverfahren auch die Möglichkeit, persönlich Stellung zu nehmen.

Die Entscheidung des Berufungssenates ist dann verbandsintern endgültig, diese kann in weiterer Folge nur noch beim Internationaler Sportgerichtshof (CAS) in Lausanne beeinsprucht werden.