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Harte Strafen für 29 Rapid-Fans

Im Prozess gegen die Rapid-Fans, die Austria-Anhänger abpassten, endeten die ersten 29 Urteile mit Schuldsprüchen wegen Landfriedensbruchs.

Harte Strafen für 29 Rapid-Fans
Im Prozess gegen Rapid-Fans, die am 21. Mai 2009 Austria-Anhänger am Wiener Westbahnhof abpassten, endeten die ersten 29 Urteile mit Schuldsprüchen wegen Landfriedensbruchs. Einem der "Chefs" der "Ultras Rapid" wurden 14 Monate unbedingt aufgebrummt. Der 29-jährige Vorsänger wies bereits zwei einschlägige Vorstrafen auf. Ein weiterer wurde zu 10 Monaten verurteilt. Der Rest kam mit Bewährungsstrafen zwischen elf Wochen und acht Monaten sowie Geldstrafen davon. Urteile sind nicht rechtskräftig.