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Westenthaler von allen Vorwürfen freigesprochen

Westenthaler von allen Vorwürfen freigesprochen

Ex-Bundesliga-Vorstand Peter Westenthaler kommt schadlos aus dem Gerichtsverfahren gegen ihn: Er wird sowohl vom Vorwurf des schweren Betrugs, als auch jenem der Untreue freigesprochen.

Ihm wurde zur Last gelegt, eine Million Euro an Nachwuchsförderungen für die Bereinigung einer Drittschuldnerklage an die Finanzprokuratur verwendet zu haben.

Auch sein ehemaliger Co-Vorstand Thomas Kornhoff kommt ohne Strafe davon. Westenthaler war die Erleichterung bei der Urteilsverkündung anzusehen.

Richter stellte keine Täuschung fest

Wie der Vorsitzende des Schöffensenats, Wolfgang Etl, erläuterte, war nach Ansicht des Gerichts hinsichtlich der vom Nationalrat gewährten Millionen-Subvention zur Förderung des Fußball-Nachwuchses kein strafbares Verhalten gegeben.

"Der ÖFB wurde nicht getäuscht, der ÖFB und die Bundesliga-Vereine wurden nicht geschädigt", stellte Etl fest.

In seiner ausführlichen Begründung erläuterte der Vorsitzende einleitend, die Bundesliga und ihre Vereine ließen sich nicht getrennt betrachten.

Der Nationalrat habe am 3. Dezember 2003 beschlossen, der Bundesliga eine Million Euro zur forcierten Nachwuchs-Förderung zukommen zu lassen: "Wie die Förderung konkret verteilt wurde, wurde vom Fördergeber nicht vorgegeben."

Senat sah kein Problem

Insofern war es für den Senat unproblematisch, dass die Bundesliga-Vorstände Peter Westenthaler und Thomas Kornhoff zunächst bemüht waren, mit den vorhandenen Mitteln einen außergerichtlichen Vergleich mit der Finanzprokuratur zu erzielen, um eine aus dem Konkurs des FC Tirol resultierende Drittschuldnerklage der Republik aus der Welt zu schaffen.

Die Präsidentenkonferenz der Bundesliga habe nämlich im Frühjahr 2004 die TV-Gelder für die Vereine von 20 auf 50 Prozent angehoben und damit die Mittel für den Österreicher-Topf im Geschäftsjahr 2004/2005 um 2,9 Millionen Euro erhöht.

Gerade jene Vereine, die auch in ihren Kampfmannschaften der Jugend den Vorzug gaben, hätten damit im Endeffekt profitiert.

Zweck der Förderung erfüllt

Die Schlussfolgerung des Senats: Es sei seitens der Bundesliga letzten Endes völlig im Sinne des Bundes als Subventionsgeber vorgegangen worden.

"Der Zweck der Förderung wurde eindrucksvoll erfüllt", hielt Richter Etl fest. Die Bundesliga habe sich nicht unrechtmäßig bereichert, die Förder-Million sei am Ende zur Gänze den Vereinen zugekommen.

Folglich hätten sich Westenthaler und Kornhoff nicht des inkriminierten Betrugs schuldig gemacht. Konsequenterweise wurde auch der Antrag der Staatsanwaltschaft abgewiesen, die gegenständliche Million bei der Bundesliga für verfallen zu erklären.

Westenthaler haut auf den Tisch

"Ich hab' immer gesagt, ich bin unschuldig", zeigte sich Peter Westentaler nach Schluss der Verhandlung gegenüber Medienvertretern naturgemäß erfreut über den Ausgang des Strafverfahrens.

Zugleich verlangte er, die Politik müsse "jetzt beginnen, die Staatsanwaltschaft unter Kontrolle zu stellen". Es sei Zeit für eine "Reform, dass die Staatsanwaltschaft nicht sakrosankt ist und alles machen darf".

Man habe ihn "ohne jede Grundlage und ohne rechtliche Substanz viereinhalb Jahre verfolgt. Solche Anklagen, die keine rechtliche Grundlage haben, können Existenzen vernichten".

Empört gab sich Westenthaler über die Ausführungen von Oberstaatsanwältin Barbara Schreiber in ihrem Schlussplädoyer. Diese habe ihm Zeugenabsprachen unterstellt und ihn "als Gauner und Betrüger hingestellt".

Zuletzt habe die Staatsanwältin ihm sogar noch eine "düstere" Zukunft prophezeit, echauffierte sich Westenthaler: "Ich war baff". Derartiges sei ihm in 22 Jahren in der Politik nicht untergekommen: "So kann es nicht weitergehen. Die Politik muss reagieren."

Bundesliga ist erfreut

Die Bundesliga selbst hat den Freispruch ihres Ex-Vorstandes "wohlwollend zur Kenntnis genommen", wie es in einer Aussendung hieß.

Man habe "uneingeschränkt zur Aufklärung dieser Causa beigetragen", wurde weiters betont, "nicht zuletzt auch im Eigeninteresse, da die Fußball-Bundesliga in diesem Verfahren als Haftungsbeteiligte galt".

"Das Urteil entspricht der Sichtweise der Bundesliga und wird folglich wohlwollend zur Kenntnis genommen. Jedoch gilt es abzuwarten, ob Rechtsmittel gegen dieses Urteil ergriffen werden", wurde Bundesliga-Präsident Hans Rinner zitiert.